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Mit Facebook-Werbung lockt eine Firma Surfer in die Falle. Sie gewinnen kein iPhone, sondern erhalten eine Rechnung.
Im sozialen Netzwerk Facebook gibt es immer wieder lusche Werbeanzeigen. Dieses Mal wurde für einen iPhone-Wettbewerb auf Winaprice.com geworben. Dahinter steckt die Media Entertainment AG – eine Tochter der Info Media Group AG aus Zürich. Mehrere K-Tipp Leserinnen und Leser klickten auf die Anzeige. Es folgten Fragen wie: «Wie heisst der Erfinder des iPhones? – Bill Gates oder Steve Jobs?» Schliesslich mussten sie ihre Handynummer sowie Adresse eingeben.
Doch was sie übersehen hatten: Im Kleingedruckten am unteren Rand der Website steht «Kostenpflichtige Online Teilnahme über einen monatlichen Abonnements-Dienst zu CHF 59.90». Und prompt erhielten sie eine Rechnung von der Firma Telebilling AG – ebenfalls eine Tochter der Info Media Group AG. Diese beharrt auf der Forderung und meint: «Unser Gewinnspiel ist keine Abofalle.»
Das sehen K-Tipp-Leser anders: «Seit wann kostet ein Wettbewerb 60 Franken pro Monat?» Zumal das Abo gar nichts enthält – nur die Teilnahme am Wettbewerb. In jedem Fall gilt: Wer über den Vertragsschluss getäuscht worden ist, muss nicht zahlen. Pikant: Telebilling treibt auch Forderungen für unseriöse Firmen ein, die auf der K-Tipp-Warnliste stehen (siehe Artikel «Teurer Sex am Beizentelefon» und «Kaltschnäuzige Hotlines»).
14. Oktober 2010 | Christian Birmele, Redaktor K-Tipp
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herzlichen dank für die info !
Danke für die Information... Bin froh das ich von den
Telebilling AG keine Rechnungen mehr bekomme... War halt schon was
Nervig.... Zum Glück blieb ich hart und habe nichts
Bezahlt...
Die Firma Telebilling AG existiert noch immer, besteht aber nur
noch aus dem Verwaltungsrat Philippe Gilomen. Gemäß
Handelsregister ist Rolf Glogg aus der Firma ausgeschieden. Der
Internetauftritt der Telebilling ist endgültig verschwunden. In
Zürich ist auch kein Telefonanschluss mehr zu finden. Dort waren
ohnehin nur ein Postfach und ein Briefkasten vorhanden. Die
Geschäfte wurden schon immer aus dem Kanton Zug ferngesteuert.
Vermutlich wird von Telebilling AG in der nächsten Zeit nichts
mehr kommen. Vielleicht haben die vielen Strafanzeigen mitgewirkt (ein
rechtsgültiges Strafurteil habe ich ohnehin nie erwartet). Aber
ich vermute eher, dass durch die Berichterstattung in den Medien der
Name Telebilling derart in Verruf gekommen ist, dass einfach niemand
mehr auf die Drohgebärden der Telebilling, Inkassoluion etc.
reagiert hat und dort fast nichts mehr einbezahlt wurde. Bei der
Inkassolution wurde inzwischen ebenfalls die ganze Mannschaft
ausgewechselt. Soweit die gute Nachricht; die schlechte folgt
sogleich: Die Hintermänner wollen natürlich das lukrative
Geschäftsmodell nicht aufgeben. Dazu wird jetzt lediglich eine
andere Aktiengesellschaft benutzt mit dem Namen Televox AG (nicht zu
verwechseln mit der Televox des Blindenverbandes!). Die Televox AG ist
an der Bahnhofstrasse 27 in Zug bei der Treuhandfirma Beeler+Partner
AG eingenistet. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
können über www.televox.ch eingesehen werden. Sie sind
beinahe identisch mit den ehemaligen AGB der Telebilling. Als
Verwaltungsratspräsident amtet wiederum Philippe Gilomen und im
„Blick“ sind weiterhin die bekannten Inserate mit den
spottbilligen Sex-Telefonnummern zu finden, wobei in Kleinschrift auf
die AGB unter www.televox.ch verwiesen wird, womit nachher die
geprellten Anrufer mit einem „Abonnement“ beglückt
und ausgenommen werden. Ich fürchte, es ist nur eine Frage der
Zeit, bis in facebook.com oder über SMS etc. wieder ähnliche
Wettbewerbe wie damals mit dem iPhone auftauchen werden.
hallo ja, das würde mich auch sehr interessieren ! was
läuft eigentlich ?? ich, meinerseits habe vor über einem
halben jahr strafanzeige erhoben. seitdem nichts mehr
gehört....zum glück auch von der tellebilling nichts mehr
;-) !
Wie in diesem Forum berichtet wurde, hat die Inkassolution in
einigen Fällen tatsächlich eine Betreibung eingeleitet. Es
gibt einen Weg, wie man solch ungerechtfertigte Betreibungen aus dem
Betreibungsregister löschen kann:
http://www.betreibungsaufhebung.ch/ungerechtfertigte-betreibung/negati
ve-feststellungsklage Es sollte allerdings immer ein Rechtsanwalt
eingeschaltet werden, weil ein Gerichtsverfahren notwendig ist. Wer
eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, kann diesen Weg
problemlos wählen. In den anderen Fällen würde ich
ebenfalls empfehlen, einen Rechtsanwalt einzuschalten, falls der
Betreibungseintrag wirklich stört (z. B. bei einer Bewerbung
für eine Wohnung). Am Ende verliert die Telebilling bzw.
Inkassolution mit allergrösster Wahrscheinlichkeit den Prozess
und muss dann alle Kosten übernehmen, auch die Kosten für
den Rechtsanwalt.
Die meisten Internetseiten des Telebilling-Konglomerates laufen
über einen Server in Österreich mit der IP-Nummer
91.195.94.119. Nun ist dieser Server plötzlich abgeschaltet. Es
kann ein technisches Problem sein, oder die Seite wurde von Hackern
angegriffen, oder die Seite wurde von einer Behörde geschlossen.
Fragen: 1.) Weiss jemand, seit wann diese Internet-Seiten nicht mehr
abrufbar sind? 2.) Kennt jemand den Grund, weshalb diese Seiten aus
dem Internet verschwunden sind? 3.) Hat jemand Informationen über
den Stand der Untersuchungen im Zusammenhang mit den vielen
Strafanzeigen, die gegen die Telebilling eingereicht wurden?
Hallo Habe heute eine Betreibungsankündigung vom der
inkassolution Cham bekommen. Im Febuar schon ein Einschreiben an die
Telebilling Ag geschickt bis heute keine Reaktion und jetzt dies. Soll
ich wirklich nicht reagieren oder direkt Strafanzeige stellen. Wie
verhalte ich mich am Besten. Danke für Tipps.....
Als mir Telebilling mit dem Inkassobüro drohte habe ich per
Einschreiben reagiert. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass meine
Einwände und die Internet-Artikel auf den Seiten von K-Tipp,
Beobachter und der Bundesverwaltung der Telebilling egal sind. Als
mir die Inkassolution mit Betreibung drohte habe ich per Einschreiben
reagiert. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, das meine Einwände und
die Internet-Artikel auf den Seiten von K-Tipp, Beobachter und der
Bundesverwaltung der Telebilling egal sind. Die Inkassolution vertrete
lediglich den Klienten. Als ich die Betreibung erhalten habe, habe
ich Rechtsvorschlag erhoben. Darauf folgte nichts mehr. Nun habe ich
per Einschreiben die Inkassolution aufgefordert die Betreibung
zurückzuziehen. Prompt hat mich ein Mitarbeiter der Firma
angerufen und mit mitgeteilt, dass sie das nicht machen werden, da der
Klient wünscht, dass ich den Betrag vollständig bezahle.
Mit welcher Dreistigkeit die Inkassolution hier im Namen des Klienten
versucht Kunden abzuzocken muss an dieser Stelle unbedingt
erwähnt werden. Als nächstes werde ich Klage einreichen.
Auf andere Weise sind die nicht zu stoppen.
Ich habe im Dez 2010 die letzte Betreibungsandrohung bekommen.
Darauf habe ich noch einmal Eingeschrieben reagiert und seit dem ist
Ruhe.
Hi ja ich hab auch schon vor etwa 2-3 Monaten der Inkassolution
angerufen und gesagt, dass ich nicht bezahlen werde. Dann dachte ich,
dass die mich nicht mehr belästigen würden. Doch am 18.5 kam
wieder eine Betreibungsankündigung-.- Also Fazit: Nicht bezahlen
und nicht reagieren?
Ich habe der Inkassolution geschrieben das ich nicht Bezahlen
werde. Da ich reingelegt worden bin und das ich Rechsvorschlag erheben
werde wenn Sie mich weiter Mahnen. Seit da habe ich nichts mehr
gehört von der Inkasso das ist jetzt schon gut 2 Monate her ...
Weiss nicht ob ich richtig gehandelt habe... ? ...
Ich kann hier nur eines schreiben, Reagiert nicht auf die Schreiben
der Inkasso Firma und der Telebilling AG! Seit dem mich das
Inkassobüro zwei mal angeschrieben hat habe ich nichts mehr von
Ihnen gehört und das ist jetzt mehr als 4 Monate her! Eine
Betreibungsankündigung ist noch keine Betreibung, die Betreibung
würde die per Post zugestellt und du könntest dan gleich
beim postboten deinen Rechtsvorschlag machen. Also nichts bezahlen
und alles was kommt Ignorieren
Hallo zusammen Wie oben schon erwähnt habe ich eine
Betreibungsankündigung von der Inkassolution bekommen. Heisst
Betreibungssnkündigung = Betreibung eingeleitet? Muss ich nun
Rechtsvorschlag innert 10 Tagen erheben oder einfach nichts machen?
Brauch eure Hilfe was ich nun tun soll :) Zahlen werde ich aber sicher
NICHT.
trotz Strafanzeige hat mir die Telebilling gestern wieder eine
Mahnung geschikt mit den Worten Zahlbar innert 5Tagen nachher erfolgt
Betreibung,habe alles meinem Anwalt weitergeleitet,bin gespannt wann
was geschieht? nur nicht zahlen
So endlich kommt schwung in die sache... habe vor monaten
strafanzeige erstattet gegen telebilling... Habe soeben einen anruf
von der Kantonspolizei erhalten... Sie kommen zu mir nachhause und
überprüfen meine Festplatte für Handfeste beweise. Fals
dies reibungslos gelingt sage ich scho mal byebye Telebilling...
Auch ich hätte Interesse an der Adresse ... Könntest Du
sie mir auch mailen ? Habe heute von der Inkassolution Cham eine
Rechnung bekommen ... Es nimmt echt keine ende.
An der adresse von ott wäre ich auch interessiert. Magst du
sie mir mailen? Gruess Klegs
seid ich auf meiner steuergemeinde anzeige erstattet habe, habe ich
ruhe ....und das immerhin seid januar :-) ! ich würd keine
energie verschwenden, um denen besuche abzustatten ....bekommst
höchstens noch eine anzeige wegen belästigung ;-) ! aber
weisst du was....bezahlen musst du sowiso nichts ! und das wissen die
genau, dass sie keine chance haben.....das sollte doch reichen ;-)
?!?
Ich bin es mittlerweile Leid! Aber bezahlen werde ich nie. Seit
November letzten Jahres bin ich Empfänger von
Telebilliongrechnungen. Faceradar war mein Fehler. Erst sollte ich
drei Monate bezahlen, dann zwei und dann nur den einen. Meine Adresse
haben die sich natürlich durch einen dreisten Anruf und einer
Lüge erschlichen.Dann kam zwischendurch eine Forderung von
Inkassolution. Habe denen erklärt das ich getäuscht wurde
und schon war Ruhe. Aber, aber! Vor einer Woche ein neues
Inkassobüro: Arco Inkasso. Zahle nicht. Der preis schwank so
dermassen. Frau Moser, die einzige Telefonisten übrigens für
Telebilling in Zürich auf der Albulastrasse 55, hat es faustdick
hinter den Ohren. Sie und Michael Ott agieren mit soviel krimineller
Energie das es Zeit wird zurück zu schlagen. Habe über
mühsamste Wege nun die privaten Adressen herausbekommen und werde
den beiden am Wochenende mal einen Besuch bescheren. An alle: Zahlt
nicht! Haltet durch! Der Spuck hat bald ein Ende. Euer Wilhelm Tell
wird auf die beiden lauern und dann in einer dunklen Gasse...
habe heute meinem Anwalt das Dossier von der Telebilling
übereicht,nun wird er Strafanzeige einreichen
heute ist bei mir die erste Mahnung eingetroffen.
unter
anderem schreibt die Telebilling,dassmeine Tel.Nr. ihrer weiteren
Dienste Gesperrt ist.
Werde nicht bezahlen,schaue mal was
weiters passiert
habe heute von der Telebilling einen Brief erhalten wo sie mich
auffordern den Betrag von CHF.59.90 bis am 21.03.2011 zu bezahlen
damit ich nicht gemahnt werden müsse,und mir keine weiteren
Kosten entstehen würden. Unter anderem schreiben Sie (Wortlaut:
Auf weitere Korrespondenz zu dieser Rechnung wird nicht mehr
eingegangen:) mal abwarten was weiter Passiert
Bin leider auch auf dieses Gewinnspiel hereingefallen, lass es mir
aber nicht gefallen. Fakt ist (das Meiste wurde ja schon
erwähnt), Telebilling AG ist: -
http://zh.powernet.ch/webservices/inet/HRG/HRG.asmx/getHRGHTML?chnr=CH
-170.3.024.780-9&amt=020&toBeModified=0&validOnly=0〈=
1&sort=1 - Für einen einmaligen Wettbewerb wollen die
Monatlich gegen 70 sFr., wer sich mal die Mühe macht kann die
Vertragsbedingungen lesen, lohnt sich. Dass auch Väterchen Staat
sich mit diesem Ding befassen muss zeigt:
https://www.antworten.admin.ch/SECO/de/suche/bewertung Da meinen sie
nämlich auch, das es sich um Täuschung handelt gemäss
Art. 23 ff OR. Mal ehrlich, wenn jemand von uns einen einmaligen
Wettbewerb für eine Gebühr über 60 sFr/Mnt.
abschliesst, wäre er wohl so dämlich, das er gar nicht den
Einschaltknopf am seinem Computer gefunden hätte. Meine Seele
erhellte sich mit jeder Zeile welchen ich da las. Den gesamten
Staatsapparat hätte ich jedoch umarmen können als ich die
Zeilen "Verletzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb"
las und etwas weiter unten wie, wo und mit was (UWG; 241) rsp.
"Verletzung der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen" eine
treffende Bezeichnung für meinen Frust formuliert bekam. Warum
der Staat nichts machen kann schreiben sie auch, doch ich fühlte
mich neben diesen eindeutigen Tatbeständen auch noch
genötigt, Stress mit Frau und Kinder, belastet und einfach total
über den Tisch gezogen. Deshalb folge ich dem UWG (Art. 9, 10 und
23) und reiche Klage ein. Muss nur noch Aufwand, Effektivität
Zivil- vs. Strafklage abwägen, denn man kann beides. Das wir uns
recht verstehen, gerade in so harten Zeiten der Wirtschaft welche sich
langsam vom letzten Sturz erhebt will ich nicht das zur Einkleidung
der Strasse von Baar nach Berikon mit Strafbefehlen aufrufen, ebenso
wenig alle Foren dazu ermutigen das selbe zu tun. Doch den Spiess
für mich will ich umdrehen, die sind mir (das heisst durch
Hysterieanfälle anderer Familien(mit)glieder nämlich
gehörig auf die Ei....ngeweide getreten.
Ich habe mal vom steueramt eine betreibung erhalten und
rechtsvorschlag erhoben. Später hat sich gezeigt das unsere
steuerbehörde falsch verbucht hatte und ich wahr im recht. 3
Jahre später brauchte ich einen auszug vom betreibungsregister
für eine wohnung und siehe da, es war vermerkt. Die löschung
war auf grund des falles kein problem. Aber löschen kann der
eintrag nur der, der dich betrieben hat. :( Ja marypopins, dass ist
leider so. Du kannst heute ohne grund dein nachbarn betreiben und er
hat einen eintrag im register auch wenn sich das ganz als nichtig
herausstellt...
......was da abgeht ! ist doch wirklich etwas , dass man rechtlich
verbieten sollte, dass man trotz ungültiger betreibung einen
eintrag nicht löschen kann ?!! das gibts ja nicht ......so
könnte ich ja, wenn ich wollte, dafür sorgen, dass jenste
leute, dank mir, einen eintrag erhalten...??! auf jeden fall, habe
ich, seid ich strafanzeige gemacht habe ruhe (holz anfassen ;-) )
....auch keine betreibung bekommen......seid anfang januar
funkstille.......
@ BaslerXY --> Stimmt soo nicht! ALLE die einen Zahlungsbefehl
erhalten haben sind fest im Betreibungsregister registriert! Mit dem
Vermerk Rechtsvorschlag,sofern Sie den erhoben haben.. Dieser Eintrag
wird man nur sehr schwer wider los! Sprich nach 5 Jahren oder nach
einem Verfahren mit dem Friedensrichter,dass sehr Zeitaufwendig ist...
Jedoch würde ich den Eintrag so belassen wie er ist und bei
Probleme(KreditKarte,Leasing,Handy-vertrag etc) den Fall kurz
schildern.. So wurde es mir empfohlen vom zuständigen
Betreibungsamt.
Hallo Mit-Bootinsassen Seit November10 verfolge ich interessiert
diese Forumeinträge und alles was mit dieser Abzockfirma zu tun
hat. Ich möchte allen danken, die mich durch ihre Artikel
bestärken durchzuhalten und mir durch ihre Infos indirekt
Unterstützung zukommen lassen!!! Ich war vor rund 3 Jahren schon
mal in einer ähnlichen Situation mit einem 'Dr. Tank'. Diese
Sache ist versandet, nachdem ich nach 2. Mahnungen die Forderung
zurückgewiesen habe. (Gott sei Dank) Nun ist meine jetzige
Ausgangslage ist wie folgt: 1. 1. Rechnung Telebilling: 29.10.2010
(Mt. Okt.) – Fr. 59.90 2. 1. Mahnung 1. Rechn. Telebilling:
29.11.2010 – Fr. 74.90 3. Betreibungankündigung 1.
Rechnung Inkassolution: 3.1.2011 – 200.45 (Grundforderung Fr.
124.90??) - (zahlbar innert 10 Tagen ((= 13.1.2011)) 4. 2.
Betreibungankündigung 1. Rechnung Inkassolution: 13.1.2011
– 200.55 (Grundforderung Fr. 124.90??) - (zahlbar innert 5 Tagen
! ((= 18.1.2011)) ........... da herrscht momentan Funkstille 1. 2.
Rechnung Telebilling: 30.11.2010 (Mt. Nov.) – Fr. 59.90 2. 1.
Mahnung 2. Rechn. Telebilling: 3.1.2011 – Fr. 74.90 (zahlbar
innert 10 Tagen) - zu beiden Rechnungen habe ich nie eine 2.
Mahnungen erhalten!! Ich habe dann an beiden Firmen Briefe
geschrieben betr. Anfechtung der Forderungen und Anmerkung, dass bei
weiterer Post ich mir das Recht vorbehalte rechtliche Schritte gegen
sie einzuleiten.: Eingeschrieben am 19.1.2011 Bis heute hatte ich
Ruhe...... Datiert vom 18.2.2011 erhielt ich heute von der Telebilling
AG (nicht etwa von Inkassolution) einen Brief mit: 1. Anleitung zum
Wettbewerb inkl. Verweis auf ABG… und bestehen auf die
Bezahlung der 2. Mahnung (Fr. 89.90) – zahlbar bis
10.3.2011!!!??? 2. (Kopie?) 2. Mahnung zu 2. Rechnung datiert:
17.1.2011 – Fr. 89.90 (zahlbar bis 27.1.201) –
3. Betreibungsandrohung Ich habe nun an hilfmir@gmx.ch geschrieben
und werde dann Strafanzeige erstatten. Bis dahin warte ich auf die
Dinge, die da kommen.... Rechnungen bezahlen? SICHER NICHT!!! Haltet
durch...und mich auf dem Laufenden...
@Baseeli diese Auskunft habe ich auf meine Anfrage bei der
Deltavista erhalten: wenn Sie keine Zahlungsverpflichtung eingegangen
sind, müssen Sie der Forderung der Telebilling nicht nachkommen.
Deltavista hat sich in der Folge der negativen Berichterstattung
über diese Inkassoverfahren dazu entschlossen, diese nicht in
ihre Datenbank einzulesen. Wenn Sie die zu Ihrer Person gespeicherten
Daten einsehen möchten, können Sie bei uns gerne eine
Datenauskunft anfordern.
@Baseeli: Meines Wissens bekommt man erst einen Eintrag im
Betreibungsregister wenn eine Betreibung auch würklich von
statten gegangen ist! Was bei einem Erfolgreichen Rechtsvorschlag ja
nicht der Fall ist!! Sonst könnte ich ja Jemandem den ich nicht
mag eine Grundlose Betreibung zukommen lassen und der hätte dann
gleich einen Eintrag! ich denke das kann nicht sein! PS: Habe diese
Woche auch einen Zahlungsbefehl der Inkassolution im Auftrag von
Telebilling AG erhalten und ebenfalls Rechtsvorschlag eingegeben!!
schaut Euch mal auf deren Website unter Partner die Liste durch, da
erscheint auch Inkassolution GmbH in der Liste der Parnerfirmen.
Neuerdings werden die Beiträge im Forum zuerst gelesen und
geprüft. Erst dann schalten wir sie frei. Dies kann bis zu zwei
Arbeitstage dauern.
hallo zusammen sitz auch im boot mit euch. mich würde
interessieren, an welche "firma" die inkassolution ihre daten weiter
leiten will....steht da was vermerkt ? bei mir stand damals (im
dezember) was von delta vista ...die hab ich dann angerufen, und ihnen
den ganzen fall geschildert um sie darauf aufmerksam zu machen, dass
wohl beide, telebilling und inkassolution, unseriöse firmen sind.
man war dankbar bei der delta vista für den tip , hat
recherchiert und wie mir mitgeteilt wurde von einem mitarbeiter, die
zusammenarbeit mit der inkassolution gekündigt. die seriösen
datenverwaltungsfirmen haben selten ein interesse daran, mit
betrüger firmen zusammen zu arbeiten......deshalb, unbedingt die
"datenverwaltungs- firma" falls angegeben , kontaktieren und den
ganzen fall schildern ! bin immer noch fest überzeugt, dass die
sache gut ausgeht ;-) schönes wochenende
@Zedi51: Habe wohl das gleiche Schreiben jetzt auch erhalten. Eine
solche Dreistigkeit, und geheuchelte Anteilnahme an einer
möglichen Zahlungsunfähigkeit. "Es könnte nun teuer
für Sie werden - das wollen wir doch nicht". Beim ersten lesen
beobachte ich mich wirklich wie ich fast ein- knicke. Die gehen
wirklich bis zum bitteren Enden... FÜR EINE DER BEIDEN PARTEIEN.
Ich hoffe ich werde das nicht sein. Im nächsten Leben studiere
ich Jura...! Grüsse Gabe76
@Gabe76 ja ich hatte auch das gefühl ich sei gaga... die
glauben wohl sie können uns einschüchtern.. bestimmt finden
sie mit diesem schreiben wieder solche die zahlen. ich denke wenn die
weiter machen, was ich sehr bezweifle, werden wir uns zusammen vor dem
richter sehen. also ich ignoriere das schreiben. regt euch nicht zu
sehr auf.. die sind es nicht wert zedi51
Habe vom Betreibungsamt tatsächlich ein Zahlungsbefehl von der
Inkassolution bekommen. Habe natürlich sofort Rechtsvorschlag
erhoben. Langsam reichts mir. Werde meinerseits nun eine Rechnung
für meine Aufwendungen an die Inkassolution stellen. Anzeige habe
ich schon erstattet. Das solchen Gängstern nicht endlich das
Handwerk gelegt wird begreife ich nicht. Ich werde auf alle Fälle
nie bezahlen
@Zedi51: Habe wohl das gleiche Schreiben jetzt auch erhalten. Eine
solche Dreistigkeit, und geheuchelte Anteilnahme an einer
möglichen Zahlungsunfähigkeit. "Es könnte nun teuer
für Sie werden - das wollen wir doch nicht". Beim ersten lesen
beobachte ich mich wirklich wie ich fast ein- knicke. Die gehen
wirklich bis zum bitteren Enden... FÜR EINE DER BEIDEN PARTEIEN.
Ich hoffe ich werde das nicht sein. Im nächsten Leben studiere
ich Jura...! Grüsse Gabe76
@Baseeli meine ist auch datiert mit 09.02.11. Mich würde es
sehr interessieren wieviel Betreibungen die gestartet haben.
habe seinerzeit mit telebilling telefoniert und gesagt ,dass ich
nicht zahlen werde und das auch noch schriftlich migeteilt vor ca drei
wochen.habe seither nichts mehr gehört. hat es sich wohl
erledigt.? hoffe sonst unternehme ich weitere Schritte.
Die Inkassolution GmbH versendet tatsächlich Betreibungen im
Auftrag von Telebilling AG für die Teilnahme am Gewinnspiel
"iPhone zu gewinnen", es liegt mir eine solche vom 09.02.011 vor. Die
müssen von allen guten Geistern verlassen sein. Wer sowas
bezahlt, ist selber schuld, ärgerlich ist lediglich der Eintrag
im Betreibungregister, den man nur sehr schwer wieder los wird.
@Klegs - die geben mir nochmal eine Chanche meine Schuld doch
anzuerkennen!!!!!!
Was für post hast du den nach dem rechtsvorschlag erhalten?
Also ich warte immer noch auf die betreibung, dabei hätte ich
doch meine letzte rechnung anfangs januar bezahlt haben
müssen.
nach dem Rechtsvorschlag kommt nochmals Post von der inkassolution
und zwar subito!!!!!! Ich kann bald ein Zimmer tapezieren!!!!!
ich bin in den Skiferien, werde mich nachher wieder melden.
Habe ja vor kurzem geschrieben wie ich gehandelt habe, mit
Einschreiben nach Rechtvorschriften ect. Aber seit 2 Tagen habe ich
sehr viele Anonyme Anrufe...bis in die Nacht. Hat jemand auch diese
Erfahrung gemacht. Fakt ist nach meinen Rechtsanwalt Einschreiben mit
Wiederspruch und nach seiner Aussage besteht keine Rechtsgrundlage
seitens der gegenüberliegenden Partei. Bin immer dankbar für
Hinweise. Lukine
Habe Kopie des Rechtsvorschlages, und Mahnungen, auf Wunsch einer
Mitarbeiterin vom ktipp gesendet. Folgender Kommentar hilft euch
vielleicht auch die Sache etwas positiver zu sehen: Dass
Inkassolution nun den Rechtsweg beschreitet, ist meines Erachtens sehr
unwahrscheinlich, da sie den Rechtsvorschlag nicht beseitigen
können. Dazu bräuchten sie eine von Ihnen unterschriebene
Schuldanerkennung oder ein rechtskräftiges Urteil. Freundliche
Grüsse B.R. Redaktorin, lic.iur. --------------------- K-Tipp
Redaktion P.S. Der alte Leser ist plötzlich so still! :-)
Betreibungen kommen immer vom Betreibungsamt der eigenen
Wohngemeinde und nicht etwa von der Telebilling selber. Falls der
Absender des Briefes die Telebillng AG ist, handelt es sich lediglich
um einen weiteren Einschüchterungsversuch. Für eine echte
Betreibung müsste sich die Telebilling an das Betreibungsamt
wenden und dort eine Gebühr zwischen 30 und 150 Fr. zahlen, je
nach Wohnort und Höhe der (ungerechtferigten) Geldforderung. Das
ist vermutlich viel zu viel Geld für diese Herrschaften, denn
sobald Sie das Wort "Rechtsvorschlag" auf den Zettel des
Betreibungsamts schreiben, das Datum und Ihre Unterschrift dazu
setzen, wäre die Sache für Sie erledigt und die Telebilling
hätte zum ersten Mal echtes Geld verloren verloren. Bisher wurde
dort ja nur Geld für Papier und Briefmarken investiert. Bis
jetzt hat sich mit Ausnahme dieses albert68 niemand in einem Forum
gemeldet, der wirklich betrieben worden wäre (dieser albert68
sitzt vermutlich bei der telebilling selber und wagt es nicht mehr zu
schreiben, nachdem ihm klar geworden ist, dass der kTip seine
IP-Nummer identifizieren kann). Bitte berichten Sie uns nächste
Woche, was in Ihrem neuesten Brief von der Telebilling steht. Wir alle
sind gespannt, was sich der Eigentümer der Telebilling Philippe
Gilomen Neues ausgedacht hat.
ich weiss nicht wie so Du darauf kommst dass ich bei telebilling
bin. ich würde diese auch gerne Einklagen!!!! Lies mal meine
Einträge!!
Jetzt wird man schon angerufen. Hab gerade mit einer Dame von
Inkassolution telefoniert. Ganz verständnisvoll wollte man mir
eine Ratenzahlung ermöglichen. Da ich ja sonst nicht mehr
schlafen könne, mit schulden. Zudem wusste die Dame sehr genau
wie die Seite aufgebaut ist. Obwohl sie ja nur für das
Inkassobüro arbeiet. Also ich bleibe hart und zahle nicht. Ganz
merkwürdige Vorgehensweisen. Habt ihr auch einen Anruf
erhalten? *Gabe*
Albert68, ich habe das Gefühl du bist Telebilling
mitarbeiter. ich habe mit verschiedene Anwälte gesprochen und
alle sind einverstanden: Das Gewinnspiel ist illegal. Nur dein
Rechtsanwalt sieht das anders. Vielleicht ist er auch Telebilling
Mitarbeiter? K-Tipp sieht das auch als ein Abofall und die SECO hat
die gleiche Meinung (Siehe Link)
https://www.antworten.admin.ch/main/de/fragen/detail/1688 Ausserdem
kann man viele Information über Telebilling in Internet mit
solche Abofälle finden. Schade dass du bezahlt hast.
Grüsse
...dass immer wieder so dermassen viele Schweizer Bürger auf
diesen Mist hereinfallen, aber eben, wenn's was gratis gibt, dann sind
sie nicht mehr zu halten und das Gejammere beginnt dann schnell, wenn
sie in der Abo-Falle hocken... Tja, man kann den Firmen eigentlich
nur gratulieren, die sowas erfolgreich durchziehen und unser einer
noch und noch so vorgeht und die Behörden dabei nur zuschauen und
nichts unternehmen (hat ja alles seine Ordnung, gell)! Also,
Sarkasmus nun beiseite, ich hoffe, dass man aus dieser Sache endlich
was gelernt hat (auch wenn weiter zig tausende wohl darauf
hereinfallen werden). Übrigens, die Seite www.winaprice.com ist
in den USA beheima- tet, der AGB-Server liegt in Österreich und
dann sucht doch mal bitte die bisherigen Namen der Gewinner in den
einschlägigen Verzeichnissen und schreibt diese doch mal an, wenn
ihr die Adresse habt...aha...merkt ihr schon was...Adressen dieser
fan- tasievollen Namenszusammenstellungen werdet ihr wohl kaum
'rausfinden können!!! Aber eben, nur zu, immer voll alles glau-
ben, was die sagen, gell?! Ich wünsche Euch viel Glück im
neuen Jahr und einen klaren Kopf, denn der ist ist viel mehr Wert als
so ein fiktives Gratis-Handy mit anschliessendem Inkasso-Tamtam und
Anwäl- ten. Oder? Alles Gute!
Zedi51 ich habe die Betreibungsankündigung bekommen aber ich
habe zurückgeschrieben und gesagt, dass wenn Sie mich betreiben,
werde ich auch Sie betreiben. Du kannst mein Post von gestern lesen.
Ich würde vorschlagen, dass wir uns alle die betroffen einigen
und diese Leute betreiben, falls sie unsere Geld wollen. Was meinst
du?
Hallo! mir hat die Firma Inkassolution die
Betreibungsamkündigung geschickt. Ich habe Ihnen
zurückgeschrieben und gesagt, dass ich nicht bezahlen werde, da
es abschichtliche Täuschung ist und sie verstossen gegen viele
andere Gesetzte. Ich habe auch Ihnen gesagt, dass ich
Telebilling und Inkassolutions betreiben werde. Und das mache ich
sicher wenn sie mich betreiben. Mal schauen wie sie reagieren. Klegs
ich denke wenn wir allle zusammen diese Leute betreiben, dann
wären die Wirkungen viel grösser. Wer ist dabei? Wer will
zusammen diese Firma betreiben?
HAB INZWISCHEN EIN BISCHEN RECHERCHIERT ....DIE FIRMA DIE MICH
BETREIBEN SOLL HEISST INKASSOLUTION . WELCHE INKASSOFIRMA SOLL EUCH
BETREIBEN ? IST ES MÖGLICH, DASS TELEBILLING UND INKASSOLUTION
UNTER EINEM HUT STECKEN . DÜRFEN DIE UNS ÜBERHAUPT
EINTRAGEN LASSEN BEI DELTAVISTA ???
Ich werde sicher Rechtsvorschlag erheben. Ich bin der Meinung das
wir sicher nicht Zahlen müssen sonst machen sie sicher weiter. Es
hat schon wieder neuer Wettbewerbe von dieser Firma im umlauf mit
Ipod. Aber wie so stopt diese firma niemand!
Mal abwarten, sollen Sie halt mal betreiben...werde auch
Rechtsvorschlag machen und einen Rechtsschutz habe ich auch.
Allerdings stürzen die sich ja in weitere Kosten, denn so eine
Betreibung ist ja auch nicht gratis??? Unternimmt denn da niemand was
gegen diese Firma? Da muss doch jemand einschreiten um denen das
Handwerk zu legen????
Mehr zum Thema falsche Einträge in Auskunfteien finden Sie im
K-Tipp Artikel «Lausige Daten gespeichert» ->
http://www.ktipp.ch/themen/beitrag/1039919/
Unser Tipp zur Vorgehensweise gilt nach wie vor. Inzwischen hat
K-Tipp-Onlineredaktor Beat Camenzind sogar neue Fakten rund um
Telebilling aufgedeckt. Und zwar verstösst Telebilling laut
seinen Recherchen eindeutig gegen das Gesetz ->
http://www.ktipp.ch/onlineartikel/1054666/ Also nicht
einschüchtern lassen. Wie man mit falschen Einträgen in
Auskunfteien umgeht:
http://www.edoeb.admin.ch/faq/00786/00921/01349/index.html?lang=de
Das SECO hat zwar eine Antwort gegeben, aber was bringt mir das
wenn ich nicht Anwalt bin und nebenbei noch schnell eine Anzeige
machen kann? Die Tipps mit "Brief" usw. und "nicht zu bezahlen" finde
ich auch nicht mehr hilfreich wenn die Inkassofirma androht das
Zahlungsverhalten an Dateninformations-Firmen weiterzugeben.
Frage und Antwort beim SECO: -----------------------------------
Frage: Die Teilnahme an einem Wettbewerb für ein iPhone kostet
SFR 60.- (Abokosten/Monat). Die Teilnahmekosten sind aber meines
Erachtens nicht klar gekennzeichnet und somit eine Täuschung.
Trotz retournieren und nicht akzeptieren der Rechnung besteht die
Firma auf die Rechtsgültigkeit und versendet Mahnungen. Wie soll
ich mich nun verhalten? Bei einem vergleichbaren Fall ist das SECO
eingeschritten: www.saldo.ch/onlineartikel/1037057 Von diesem
Ärgernis sind wohl viele Personen (Dunkelziffer?) betroffen und
alle sind ratlos wie damit umgegangen werden soll:
www.saldo.ch/themen/beitrag/1051603 Kann das SECO einschreiten oder
uns sagen wie wir uns verhalten sollen? Wettbewerbs-Link:
www.winaprice.com Antwort: Offenbar haben Sie durch Teilnahme am
Wettbwerb unbewusst einen Vertrag abgeschlossen. Antwort SECO: Wir
empfehlen Ihnen, die Rechnung nicht zu bezahlen. Teilen Sie der Firma
per Fax oder eingeschriebenen Brief mit, dass Sie den Vertrag wegen
Irrtums bzw. Täuschung (Art. 23 ff OR) anfechten. Behalten Sie
den Beleg oder die Faxbestätigung auf. Nachfolgende Korrespondenz
des Anbieters können Sie ignorieren. Der Wettbewerb kann
zudem eine Verletzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren
Wettbewerb darstellen (UWG; 241;
http://www.admin.ch/ch/d/sr/2/241.de.pdf ). Zu beachten ist
insbesondere Art. 3 lit. b UWG . Danach handelt unlauter, wer
über sich, seine Firma, seine Geschäftsbezeichnung, seine
Waren, Werke oder Leistungen, deren Preise, die vorrätige Menge,
die Art der Verkaufsveranstaltung oder über seine
Geschäftsverhältnisse unrichtige oder irreführende
Angaben macht oder in entsprechender Weise Dritte im Wettbewerb
begünstigt. Das UWG ist ein sogenannt privatrechtlicher
Erlass. Das heisst, weder Bund noch Kantone haben grundsätzlich
Kompetenzen, bei Verdacht auf unlauteren Wettbewerb zu intervenieren.
Die Überwachung des lauteren Wettbewerbs ist den Privaten, also
Mitbewerbern, Kunden, Berufs- und Wirtschaftsverbänden sowie den
Konsumentenorganisationen übertragen. Ihnen stellt das UWG ein
umfassendes Klageinstrumentarium zur Verfügung (Art. 9, 10 und 23
UWG). Gestützt darauf können die Klageberechtigten eine
Zivil- oder Strafklage beim zuständigen Gericht einreichen.
Ausserdem liegt möglicherweise auch eine Verletzung der
Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV;
http://www.admin.ch/ch/d/sr/9/942.211.de.pdf) vor. Nach Art. 11 Abs. 5
PBV dürfen bei allen Dienstleistungen die über Internet-
oder Datenverbindungen angeboten werden, dem Konsumenten nur
Leistungen in Rechnung gestellt werden, deren Preis ihm zuvor in gut
sichtbarer und deutlich lesbarer Schrift bekannt gegeben worden ist
und deren Angebot er ausdrücklich angenommen hat.
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement (EVD)
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) Ressort Recht
Effingerstr. 1 3003 Bern E-Mail: fair-business@seco.admin.ch Web:
www.seco.admin.ch
Ich denke es wäre Zeit den ganzen Betroffenen per Kommentar
eine wirklich taugliche Hilfestellung oder genaue Vorgehensweise
anzubieten. Wer unternimmt in einem solchen Fall etwas? Eine
Behörde? Ein eingeschriebener Brief oder eine wie von eurer
Rechtsberatung (Muriel Völkle) vorgeschlagenes Email bringen
nichts. Die Betroffenen haben mittlerweile Inkassofirmen am Hals.
Die Lösung sollte meiner Meinung auch kostenlos für die
Betroffenen sein, Rechtsschutz kostet was, ein Anwalt auch. Ich
verstehe nicht warum die Staatsanwaltschaft nichts unternimmt.
Grüsse komazh1
Alle diese "hinterlistigen" Homepages haben nur eines im Sinn, Geld
verdienen !. Die leben immer noch von denen, die ungeschaut bezahlen.
Also "trocknet" sie aus, dann verschwinden diese von selbst.
nach 13 tagen haben sie mir endlich eine antwort geschickt auf
meine beschwerde und verweisen nach wie vor auf ihre hompage
http://www.winaprice.com in diesem fall ist die frechheit das sie die
hp angepasst haben um sich so herauszuwinden... ich warte nun einmal
ab und wenn sie mich erneut so verarXXXX werde ich einen schritt
weitergehen und eine anzeige machen und mich an die medien wenden, ich
denke spätestens dann werden sie alles zurückziehen!
Auch ich wurde erwischt, die Rechnung kam sehr schnell auf meine
Privatadresse. Als ich das merkte, wollte ich das ominöse Abo
kündigen, ich bekam die Antwort per SMS , das Abo sei schon
gekündigt?? Komischerweise kam heute die erste Mahnung,
natürlich mit gebühren. Die war aber nicht mehr an mich
sondern an die Firma wo ich Arbeite adressiert , da es sich um ein
Firmen Natel handelt. Ich werde jetzt mal Eingeschrieben schreiben.
Die Nummer von Telebilling wäre 044 298 58 58, ein Herr Ott
schickt Euch die Rechnungen.
meine freundin hats auch erwischt, ich sass daneben und habe auch
nichts bemerkt. auf die erste rechnung haben wir mit einem
eingeschriebenen brief wie folgt geantwortet: ".... Ich bin durch
Ihre Website getäuscht worden. Die Darstellung der Website sowie
die Teilnahmebedingungen waren/sind irreführend und
täuschend. Zudem verstösst das Angebot gegen das Gesetz
gegen unlauteren Wettbewerb. Angebote die auf Irreführung/
Täuschung basieren und angenommen werden haben in der Schweiz zur
Folge, dass es zu keinem rechtsgültigen Vertrag kommt. Ich berufe
mich hiermit auf einen Irrtum und erkläre, dass ein Vertrag auch
wegen des zugrundeliegenden Willensmangels nicht zustande gekommen
ist. Ihre Forderung weise ich wegen fehlender Vertragsgrundlage
zurück. Sollten Sie mir zukünftig weitere Rechnungen/
Mahnungen senden, behalte ich mir vor, Sie nach Art. 3 (Unlautere
Werbe- und Verkaufsmethoden und anderes widerrechtliches Verhalten)
des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (SR 241)
anzuzeigen. Ich danke für Ihre Kenntnisnahme und konsequente
Umsetzung. ..." darauf haben wir einen brief erhalten mit der
aussage das auf die Kosten des WBW hingewiesen wurde. wir haben darauf
nicht reagiert. nun ist die erste mahnung mit der post gekommen.
könnte uns bitte jemand sagen wie wir weiter vorgehen sollen.
rechtsschutzversicherung? anzeige polizei? der wbw ist übrigens
noch online, somit kann sich jeder ein bild machen:
http://winaprice.com/content_images/telebilling-de.winaprice.com/iphon
e4_d_winaprice.php?PHPSESSID=fb98aae6dc41165bdd7025ce4e2ee469
Habe auch eine Rechnung in genau diesem Fall erhalten. Ich habe wie
geraten bekommen, per Einschreiben mitgeteilt dass ich nicht zahlen
werden aufgrund der täuschenden Seite. Jetzt ist eine zweite
Rechnung eingetrudelt mit IP Feststellung und dem Hinweis auf die AGB.
Was soll man nun tun? Besser gesagt, soll ich einfach warten und gar
nicht reagieren, oder diese Rechnung wieder zurückschicken???
Wäre auch froh um andere Meinungen von "Leidensgenossen" - Was
macht Ihr? Dieser Wettbewerb läuft ja immer gleich ab. Hat jemand
vor zu zahlen....? Grüsse *Gabe*
