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Zuger Firma geht auf Singlefang

Teure Single-Hotlines – das ist das Geschäft der Sarenag AG. Schon wenige Anrufe kosten mehrere hundert Franken.

Zuger Firma geht auf Singlefang

«Singles aus deiner Region» steht im Zeitungsinserat. Wer die Kontaktanzeigen hören will, muss eine 0848-er Nummer anrufen. Das kostet 80 Rappen pro Minute. Oder man sendet eine SMS an eine Kurznummer für 20 Rappen pro Mitteilung. Ein Leser rief die Nummer an. Nach drei Minuten hatte er genug und hängte auf.

Dann fing der Ärger an: Er erhielt unzählige Anrufe von einer unterdrückten Nummer. Die Neugier siegte, er nahm ab. Ein Mitarbeiter von Happyline.ch empfahl ihm eine teure 0901-er Nummer für 5 Franken pro Minute und Anruf. Dort könne er sein Inserat aufgeben. Der Mann tat das und bereut es noch heute. Denn: Eine Partnerin fand er nicht. Dafür erhielt er aber eine Telefonrechnung für rund 600 Franken.

Die Inhaber der erwähnten Single-Hotlines sind keine unbekannten Firmen. Die 0848-er Nummer gehört der Ragunt AG aus Pfäffikon. Der Firma wurde vom Bundesverwaltungsgericht wegen trügerischen und unlauteren Geschäftspraktiken die 0901-er Nummer entzogen. Die Firma hat es auch auf die K-Tipp-Warnliste geschafft.

Hinter Happyline.ch steckt die Zuger Sarenag AG. Diese betreibt Single-Plattformen wie Live-Channel und Phonedating. Über deren Machenschaften hat der K-Tipp im Artikel «Fieses Geschäft mit einsamen Singles» berichtet.

Tipps:

Wer sich von Single-Hotlines durch die Vorspiegelung einer Partnerschaft betrogen fühlt, kann die Telefonrechnung mit einem eingeschriebenen Brief bei der Telefongesellschaft anfechten. Das geht so:

  • Schreiben Sie, dass Sie absichtlich getäuscht wurden. Zudem seien Partnerschaftsvermittlungsverträge nur schriftlich gültig.
  • Zahlen Sie den Teil der Rechnung, der unbestritten ist, fristgerecht ein, damit der Anschluss nicht abgeschaltet wird.
  • Erwähnen Sie, dass Sie gegen eine allfällige Betreibung Rechtsvorschlag erheben.
  • Erhalten Sie vom Telefonanbieter trotzdem einen Zahlungsbefehl, können Sie die Betreibung innerhalb einer Frist von 10 Tagen per Rechtsvorschlag stoppen. Das Unternehmen muss dann die Forderung vor Gericht einklagen und belegen, dass sie zu Recht besteht.

02. Juni 2010 | Beat Camenzind, Redaktion Online


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Kommentare (1)

 
  • octane | 05.06.2010, 10:12

    Naiv

    Nichts für ungut aber da gehört schon eine grosse Portion
    Naivität dazu um auf solch dubiose Nepper, Schlepper
    Bauernfänger reinzufallen.
Schulen
Grosse Unternehmen wie Swisscom und Post geben an Volksschulen Kurse. Was meinen Sie dazu? ...mehr dazu im Artikel «Schüler im Visier von Unternehmen»
Finde ich gut. So lernen Schüler etwas aus der Praxis.
Kein Problem. Solange der Lehrer dabei ist.
Firmen haben in Schulstunden nichts zu suchen.
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