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Artikel | Online

Google-Werbung für Abo-Falle

Wer bei Google Werbung anklickt, muss sich vor Abo-Fallen hüten.

Die weltweit meist genutzte Internet-Suchmaschine Google finanziert sich grösstenteils durch Werbung. Unschön: Google wirbt auch für illegale Websites. Denn wer auf solche Anzeigen klickt, läuft Gefahr, in eine Abo-Falle zu tappen. Ein aktuelles Beispiel: Mit dem Bild von Barack Obama warb die Seite iq-testeuropaischer.com bei Google für einen IQ-Test. Wer auf dieses Bild klickte, landete erst einmal auf der Homepage mit dem IQ-Test. Um das Testresultat zu erhalten, musste der Surfer seine Handynummer eingeben. Wer das tat, erhielt in der Folge unzählige Werbe-SMS, die jedes Mal mit Fr. 2.70 verrechnet wurden. Der K-Tipp rät: Solche Rechnungen nicht bezahlen, weil auf diese kostenpflichtigen SMS nicht oder nur unzureichend hingewiesen wurde.

In den Google Richtlinien heisst es, diese Kosten müssten in der Anzeige vermerkt sein. Das war jedoch nicht der Fall. Auf Anfrage verspricht Google: «Wenn wir herausfinden, dass eine Anzeige nicht unseren Richtlinien entspricht, nehmen wir sie vom Netz.»

25. März 2009 | Beat Camenzind, Redaktion Online


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Google-Werbung für Abo-Falle
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Kommentare (1)

 
  • UnserRecht | 28.03.2009, 22:29

    Warum immer gegen Google?

    Solche Anzeigen erscheinen überall im Internet, sei es via
    GoogleAdWords (wo der Auftraggeber für den Inhalt seiner Website
    verantwortlich ist) oder bei Facebook oder anderen Seiten...
    Sind Sie wirklich der Meinung, dass bei 100'000en von Anzeigen
    Mitarbeiter von Google jede Anzeige überprüfen können?

    Vielleicht kann ja der KTIPP zwei drei Mitarbeiter dafür zur
    Verfügung stellen. Ist es nicht viel mehr so, dass viele Leute im
    Internet vor lauter Gewinnmöglichkeiten nicht mehr lesen
    können?
Schulen
Grosse Unternehmen wie Swisscom und Post geben an Volksschulen Kurse. Was meinen Sie dazu? ...mehr dazu im Artikel «Schüler im Visier von Unternehmen»
Finde ich gut. So lernen Schüler etwas aus der Praxis.
Kein Problem. Solange der Lehrer dabei ist.
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