SternSternSternStern (4)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | Online

Swiss unterliegt vor Gericht dem K-Tipp

Gute Nachricht für Schweizer Fluggäste: Das Zivilgericht Basel-Stadt hat Swiss per Urteil verpflichtet, eine Passagierin zu entschädigen. Swiss hatte die Frau zu Unrecht gezwungen, trotz gültigem Retourticket für den Rückflug ein zweites Mal zu bezahlen.

Swiss unterliegt vor Gericht dem K-Tipp

Swiss hatte gestützt auf eine Klausel auf dem Ticket behauptet, dieses sei für den Rückflug nach Paris ungültig, weil die Frau den Hinflug in die Schweiz verfallen liess.

Auch einige andere Airlines erklären Flugscheine für ungültig, wenn die Teilstrecken nicht lückenlos und exakt in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen werden (K-Tipp 1/07, 7/07, 19/07, 4/08). Die sogenannte Verfallsklausel wird oft Fluggästen mit Retourticket zum Verhängnis, kann aber auch bei Flügen über mehrere Etappen groteske Folgen haben, wie im Artikel «Wie Swiss Kunden in die Luft gehen lässt» steht.

Diverse deutsche Gerichte haben die Klausel ebenfalls für unzulässig erklärt – letztmals Mitte Dezember das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem von British Airways angestrengten Verfahren.

In dem vom K-Tipp unterstützten Musterprozess hat erstmals ein Schweizer Gericht die Klausel als ungültig bezeichnet. Laut Entscheid des Zivilgerichts Basel-Stadt vom 2. Dezember muss Swiss der Passagierin die Kosten von 452 Franken für jenes Ticket zurückerstatten, das diese wegen des verweigerten Rückflugs kaufen musste. Dazu kommt eine Parteientschädigung von 175 Franken. Die Urteilsbegründung steht noch aus.

Wurden auch Sie Opfer der Verfallklausel? Diskutieren Sie mit in unserem Forum «Swiss vor Gericht abgeblitzt». Zudem hat der K-Tipp in einem Merkblatt die Vorgehensweise für die Betroffenen zusammengefasst.

Der K-Tipp ist für 3.50 Franken am Kiosk erhältlich.

13. Januar 2009 | Daniel Jaggi, Redaktor K-Tipp


Beitrag als PDF
Swiss unterliegt vor Gericht dem K-Tipp
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (4)

 
  • Matty | 25.04.2009, 12:08

    Swiss verlangt jetzt auch noch eine Sterbeurkunde als Beleg !

    Wie unten geschildert bin auch ich der unverschämten
    "Vertragsklausel" von Siwss zum Opfer gefallen, auf einem
    Flug von Hannover nach Zürich. Den Hinflug musste ich verfallen
    lassen, wegen eines Todesfalles. Ich musste sofort mit der Bahn
    Richtung Hannover fahren und konnte nicht wie vorgesehen bis zum
    Wochenende warten. Der Rückflug wurde mir gestrichen, mit der
    üblichen Begründung, dass ich den Hinflug nicht angetreten
    und damit gegen die Geschäftsbedingungen verstossen hätte.

    Ich habe die Swiss aufgefordert, mir das zusätzlich gekaufte
    Ticket zu erstatten. Obwohl ich aufgrund der Rechtslage (siehe Urteil
    aus dem Musterprozess) keinerlei Veranlassung sah, der Forderung der
    Swiss "den Sachverhalt zu belegen" nachzukommen, habe ich
    dennoch als Beleg mein Bahnticket vorgelegt. Nun treibt die Swiss die
    Unverschämtheit auf den Gipfel: Sie will das ich den Todesfall
    belege, wegen dessen ich den Hinflug verfallen liess, und verlangt
    eine Kopie der Sterbeurkunde !!!

    Jetzt reicht es. Obwohl ich der Aufforderung nachkommen könnte,
    trage ich den Fall vor Gericht. Dieser Unverfrorenheit muss Einhalt
    geboten werden. Das lasse ich mir zur Not auch etwas kosten.

    Falls der KTIPP an einer Publikation des Falles interessiert ist,
    stehe ich gerne zur Verfügung. Ich wäre auch dankbar
    für einen Hinweis auf kompetente Anwälte, die ich mit diesem
    fall beauftragen könnte.
  • Matty | 05.04.2009, 18:56

    Heute erlebt: Swiss lässt mein Rückflug verfallen

    Auch ich bin heute der unverschämten "Vertragsklausel"
    zum Opfer gefallen, auf einem Flug von Hannover nach Zürich. Den
    Hinflug musste ich verfallen lassen. Der Rückflug wurde mir
    gestrichen, mit der üblichen Begründung. Aufgrund des nun
    existierenden Präzendenzfalles werde ich mir erlauben, meine
    Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen und die Swiss auf
    Kostenerstattung für das zusätzlich gekaufte Ticket zu
    verklagen. Das pikante dabei: der Swissport-Mitarbeiter in Hannover
    hat mir heute ein Hin- UND Rückflug-Ticket verkauft ("dann
    wird es billiger für Sie!"), obwohl ich nur den Hinflug
    nutzen würde und genau diese vermeintliche
    "Tarifumgehung" immer wieder von den Airlines als Grund
    für ihre unverschämte Vertragsgestaltung ins Feld
    geführt wird. Ich bin schon gespannt auf die verschlungene
    Argumentation der Swiss vor Gericht.
  • gnom5 | 20.02.2009, 16:59

    Arrogante Swiss Mitarbeiter

    Wegen eines nicht angetretenen Hinfluges der Begleitperson wurde durch
    die Swiss sowohl der Hin- als auch der Rückflug ohne
    Entschädigung storniert. Der Mitarbeiter am Flughafen Zürich
    am Informationsschalter, bei dem ich reklamierte, war äusserst
    arrogant. Ihn schien die Sache nichts anzugehen und verwies mit an die
    Swiss des Zielflughafens. Dort verwies man mich an die Swiss in
    Zürich. In Zürich fühlte sich niemand zuständig.

    Die Arroganz der Swiss ist zürück, wie bei der alten
    Swissair. Als Vielflieger ist für mich die Swiss gestorben.
  • gnom5 | 20.02.2009, 16:54

    Arrogante Swiss Mitarbeiter

    Wegen eines nicht angetretenen Hinfluges der Begleitperson wurde durch
    die Swiss sowohl der Hin- als auch der Rückflug ohne
    Entschädigung storniert. Der Mitarbeiter am Flughafen Zürich
    am Informationsschlter, bei dem ich reklamierte war äusserst
    arrogant. Ihn schien die Sache nichts anzugehen und verwies mit an die
    Swiss des Zielflughafens. Dort verwies man mich an die Swiss in
    Zürich. In Zürich fühlte sich niemand zuständig.

    Die Arroganz der Swiss ist zürück, wie bei der alten
    Swissair. Als Vielflieger ist für mich die Swiss gestorben.
Öffentlicher Verkehr
Ausländische Familien können massiv vergünstigte Billette für Bahn und Bus beziehen – Schweizer sind davon ausgeschlossen. Diese Billette... ...mehr dazu
...sollte es auch für Schweizer Familien geben.
...laufen unter Tourismus-Förderung und sind damit in Ordnung.
Alle Umfragen

Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Swiss und Helvetic: Beim Service auf gleicher Höhe Flüge unter dem Hammer Billigflieger: Jeder Koffer kostet extra
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Weitere Infos
Merkblatt: Opfer der Verfallsklausel bei Tickets von Swiss
Forum: Ärger mit der Swiss
Aktuelle Tests
IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites LED-Lampen Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
21.05.2012, 11:23 | 1 AntwortenMann+Frau verschaffen sich unter falschem Vorwand zutritt in Wohnung 21.05.2012, 11:09 | 1 AntwortenDoppelte Mwst 21.05.2012, 10:34 | 1 AntwortenKranke Katze durch Vermittlung erhalten 19.05.2012, 05:52 | 68 AntwortenBei digitec ohne Garantie und ohne Rückgabe