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Die Direktion des Berner Inselspitals verlangt von seinen Angestellten, sich endlich gegen die Grippe zu impfen. Gehen die Chefs damit zu weit? Nicht, wenn es im Arbeitsvertrag steht.
Beim medizinischen Personal des Inselspitals in Bern kommt die Grippeimpfung schlecht an. Letztes Jahr liessen sich gerade mal zwölf Prozent der Angestellten mit Patientenkontakt stechen, wie 20minuten berichtet. Nun verlangt die Spital-Direktion vom Personal, der Aufforderung endlich nachzukommen.
Für K-Tipp Rechtsberaterin Marina Oester ist dieser Druck des Arbeitgebers im Rahmen seines Weisungsrechts erlaubt. «Es geht im Spital auch um den Schutz der Patienten.» Dennoch: Ein Impfzwang würde aber dem Persönlichkeitsrecht des Angestellten widersprechen. Und da derzeit noch kein Gerichtsentscheid vorliege, könne niemand gezwungen werden.
Marina Oester schränkt allerdings ein: «Wird von einem Angestellten bereits im Arbeitsvertrag die Grippeimpfung verlangt, dann muss er dieser Aufforderung nachkommen.»
Eine weitere Ausnahme besteht bei übertragbaren Krankheit, welche die gesamte Bevölkerung gefährden. Bei einer solche Situation können die Kantone Impfungen für obligatorisch erklären. Grundlage dafür ist das Epidemiegesetz.
25. November 2008 | Daniel Jaggi, Redaktor K-Tipp
