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Die Steuererklärung ausfüllen: So sparen Sie Zeit und Geld

Damit das Ausfüllen der Steuererklärung nicht zur Tortur wird, muss man einige Punkte beachten – hier die wichtigsten.

Die Steuererklärung ausfüllen: So sparen Sie Zeit und Geld

Nicht jeder ist steuerpflichtig: Grundsätzlich ist das Ausfüllen einer Steuererklärung erst ab 18 Jahren erforderlich. Nichterwerbstätige können ihr Steuerformular mit der Unterschrift und einem Vermerk (beispielsweise Student bis 2010) zurücksenden.

Die richtige Vorbereitung: Alle erforderlichen Unterlagen sollten griffbereit sind. Dazu gehören die letzten Bankjahresbelege inklusive der Wertschriftenverzeichnisse, Dividendengutschriften und Käufe und Verkäufe von Wertschriften, Einzahlungen für die dritte Säule sowie die Kopie des Lohnausweises. Auch eventuelle Belege für die berufliche Weiterbildung legt man bereits unter dem Jahr in eine Mappe.

Andere arbeiten lassen: Wen die eigene Zeit für das ausfüllen einer Steuererklärung reut, kann sich an örtliche Treuhänder und andere auf dieses Thema spezialisierte Firmen wenden. Bei einfacheren Steuerklärungen, beispielsweise ohne Immobilienbesitz, zahlt man einen Standart-Tarif zwischen 50 bis 130 Franken. Hier lohnt sich eine kurze Preisanfrage bei etwa drei örtlichen Treuhändern.

Zuerst die Zusatzblätter: Es ist von Vorteil wenn man zuerst das Zusatzblatt Wertschriftennverzeichnis ausfüllt. Haus- oder Wohnungseigentümer füllen anschliessend das Hilfsblatt Einkommen über "Einkommen und Steuerwerte von Liegenschaften im Privatvermögen" aus.

Anschliessend folgen die Hilfsblätter zu den Gewinnungs- und den übrigen Berufsauslagen, den Krankheitskosten, den Umschulungs- und Weiterbildungskosten sowie das Schuldenverzeichnis.

Beiträge abziehen: Abzugsfähig sind nebst den Pendlerkosten, Kosten für die auswärtige Verpflegung am Arbeitsplatz sowie Krankheits-, höhere Unfall- und Invaliditäts- oder Weiterbildungskosten und teilweise auch Investitionen in die eigene Immobilie.

Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen (ab rund 300 Franken) können ebenso abgezogen werden. Nähere Infos erhält man bei der Zertifizierungsstelle für gemeinnützige Spenden sammelnde Organisationen (Zewo).

Die Unterschrift nicht vergessen: Nachdem die Angaben in den Zusatzblättern kontrolliert wurden, können sie in defintiv in das Originalformular eingetragen werden. Wenn die erforderlichen Formulare unterschrieben sind, müssen Sie zusammen mit den Kopien von Quittungen oder Bestätigungen, der Steuerbehörde zugesandt werden.

Das wird teuer: Wer die Steuerklärung nicht selbst ausfüllen möchte oder unvollständig einreicht, wird von der Behörde ermahnt. Eine Busse ist nicht ausgeschlossen. In solchen Fällen erfolgt die Veranlagung nach Ermessen der Steuerbehörde. Sie bezieht sich dabei auf frühere Steuerklärungen oder schätzt den Steuerbetrag aufgrund von einer Annahme ihrer Lebensumstände ein. In beinahe allen Fällen fährt man damit schlechter. Immerhin: Eine Rekursmöglichkeit wird gewährt.

Nähere Infos erhalten Sie im neuen K-Tipp Ratgeber: "So sparen Sie Steuern".

30. Januar 2008 | Philipp Schwarz


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