Haus + Familie

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Kapha | 11.01.2012, 13:43

Verleumdung & Verdächtigungen

 

Guten Tag , leider trat bei uns das ein was wir nie für möglich hielten. Der Mieter über uns schleppt uns vor die Verwaltung der Wohnungen , da ich ihn wegen dem Lärm seit 3 jahren nun kritisierte und freundlichh um Rücksichtsnahme bat , nachdem es überhand nahm.In diesem Haus wohne ich seit über 30 jahren und hatte noch nie Probleme . Der Mieter selber wohnt erst seit 3 Jahren in dem Haus . Der Mieter schrieb mir einen Brief in welchem er mich Dingen beschuldigte welche nie vor kamen oder gar der Wahrheit entsprechen , dabei beschuldigt er mich auch des mobbings und Kinderfeindlichkeit (bin selber mutter ) . In diesem Brief droht er mir auch teilweise ich solle dies und jenes ja nie mehr machen ...;das ansonsten schwebt irgendwie darüber.... , auch griff er meine kranke alte Mutter wie meinen studierenden Sohn welcher selten zuhause war und seit einigen Monaten gar nicht mehr hier wohnt , mit Verleumdungen an. In wie weit kann ich mich gegen solche Vorwürfe und Anschuldigungen , welche er auch in die Öffentlichkeit (nachbarn ) trägt , wehren ?...........Er hat mittlerweile schon eine Anzeige wegen Verleumdung von einem anderen Mieter .

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Antworten (1)

 
  • RobinHood | 16.01.2012, 02:32

    Verleumdung, Drohung

    Verleumdung und Drohung sind Offizialdelikte. Ich bin erstaunt,
    dass Ihnen bis heute, jetzt niemand rechtlichen Rat erteilt hat. Alle
    wollen nur abkassieren und lassen Sie in der Luft hängen.
    Selbstverständlich ist der Tatbestand der Verleumdung, falscher
    Anschuldigung und Drohung erfüllt, sofern Sie die Wahrheit sagen
    und Sie vorallem Beweise, Fakten wie einen unterzeichneten Brief
    haben. Am besten gehen Sie auf den nächsten Polizeiposten und
    erstatten dort anzeige gegen Ihren Nachbarn. Bitte konstellieren Sie
    sich als Privatklägerin, da Sie sonst keinerlei Auskünfte
    über das laufende Verfahren und auch keine Akteneinsicht erhalten
    werden. Dann heisst es warten, da die Schweizer Justiz sehr langsam
    und vorallem nicht unvoreingenommen arbeitet. Sie müssen also
    Fakten, objektive Beweise haben, sonst können Sie leider
    rechtlich nichts gegen Ihren fehlbaren Nachbaren unternehmen. Bitte
    verlangen Sie von diesen anderen Mieter eine Kopie seiner
    Strafanzeige, damit hätten Sie einen weiteren Beweis
    womöglich derselben Verfehlungen die er auch Ihnen gegenüber
    begangen hat. Ich bin übrigens kein Rechtsverdreher/ Anwalt
    sondern einer der in der Praxis genügend Erfahrungen mit dem
    Gesetz und der Schweizer Justiz gemacht hat, sogenannt Training on the
    Job. Viel Erfolg wünsche ich Ihnen.

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