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Hallo. Am 1. Oktober 2011 sind wir umgezogen. Die Abnahme der alten Wohnung verlief gut. Wir einigten uns mit der Verwaltung, dass wir 20% der Arbeiten, Schliessung der Dübellöcher, übernehmen. Die Verwalterin meinte, dass dies insgesamt etwa Fr. 30 - 40 kosten würde. Bis die Reparaturen gemacht seien, behalte sie die Mietkaution zurück. Meine Frage ist nun, wie lange darf die Mietkaution zurück behalten werden, wenn nur ein Kleinstbetrag von max. Fr. 40.00 bezahlt werden muss? Danke und schöne Grüsse vanuatu
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Hallo vanuatu Ich habe selber einen ähnlichen Fall am laufen,
in dem ich auch meinen Rechtschutz eingeschaltet habe. Rechtlich
gesehen kann der Vermieter für ausstehende Kosten/Mängel die
Mietkaution max. 1 Jahr zurückhalten. Mfg