Geld + Versicherung

SternSternSternStern (2)Antworten lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

KarRam | 05.02.2012, 22:45

Zusatzversicherung abgelehnt

 

Hallo, ich habe folgende Situation: ich war wegen einem Studienaufenthalt für ein Jahr im Ausland und bevor ich gegangen bin musste ich meine Krankenkasse kündigen. Jetzt da ich zurück gekommen bin, möchte ich eine Zusatzversicherung abschliessen, jedoch werde ich bei allen angemeldeten Krankenkasse, bei denen ich versucht habe mich anzumelden, abgelehnt. Die Begründung lautet wie folgt: wegen einer Krankheit, welche ich mir vor meinem Auslandsaufenthalt zugezogen habe und mittlerweile nicht mehr auftritt, entstünden entsprechende Kostenfolgen wegen gesundheitlicher Risiken. Die Krankheit entfaltete sich als eine einmalige Virusinfektion, die zu einer halb seitigen Gesichtslähmung führte, jedoch mit einer Kortisonbehandlung wieder behoben werden konnte. Könnten Sie mich bitte informieren wie ich mich von nun an zusätzlich versichern kann? Wie kann ich mich zukünftig gegen Invalidität, Unfall oder Krankheiten versichern lassen, welche nicht von der Grundversicherung gedeckt sind? Für jeden Hinweis, Informationen und Hilfe danke ich Ihnen im Voraus bestens.

SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Antworten (2)

 
  • anastasia99 | 01.05.2012, 00:18

    Vorsicht

    Es ist strafbar wenn sie die angaben nicht korrekt ausfüllen!
    Ich bin auch chronisch krank ich kann keine Halbprivatversicherung
    abshliessen, keine IV-Versicherung....

  • Sirio | 13.02.2012, 16:08

    Zusatzversicherung

    Es geht hier in erster Linie um die Zusatzdeckung bei Krankheit und
    Unfall und weniger bei Invalidität. Eine
    Kranken-Zusatzversicherung werden Sie vorerst leider nicht
    abschliessen können. Die für die Ablehnung erhaltene
    Begründung mag Ihnen subjektiv als unverständlich
    erscheinen. Wenn Sie jedoch mehrere Kassen mit eben dieser
    Begründung nicht aufgenommen haben, dann werden Sie dagegen
    nichts unternehmen können. Denkbar wäre höchstens, dass
    Sie es nach Ablauf von fünf Jahren seit der Genesung wieder
    versuchen. Wenn sich während dieser Zeit dasselbe Leiden nicht
    erneut bemerkbar macht, dann könnten Sie es verantworten, diesen
    in der Gesundheitserklärung nicht mehr zu erwähnen.
    Allerdings können bis dahin natürlich andere Ereignisse
    eintreten.

Wichtige Links
ForumsregelnDiskussion eröffnen
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Verwandtes Buch
Gute Pillen, schlechte Pillen
Gute Pillen, schlechte Pillen
Für den Durchblick im Medikamenten-Dschungel

Detail-Infos
Buchshop
 
Weitere Diskussionen zum Thema
03.03.2011, 21:04 | 1 Antworten CSS Versicherung

16.11.2007, 11:12 | 0 Antworten Medikamentenabgabe

11.04.2012, 09:19 | 0 Antworten Patientenrechte - Gesundheitswesen

Aktuelle Diskussionen
21.05.2012, 11:23 | 1 AntwortenMann+Frau verschaffen sich unter falschem Vorwand zutritt in Wohnung 21.05.2012, 11:09 | 1 AntwortenDoppelte Mwst 21.05.2012, 10:34 | 1 AntwortenKranke Katze durch Vermittlung erhalten 20.05.2012, 23:11 | 0 AntwortenNachmieter springt trotz unterzeichneter Anmeldung ab
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte