Geld + Versicherung

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blAke | 27.01.2012, 15:09

Was kann ich tun um eine Person ausfindig zu machen?

 

Hallo Zusammen! Im Dezember bin ich dummerweise einem Online-Betrüger in die Arme gelaufen und habe ihm 1300.- CHF überwiesen ohne die Ware erhalten zu haben. Der Herr hat eine falsche Adresse angegeben und hat sich bereits seit 22.08.2011 nach Deutschland abgemeldet. Die Betreibung war deshalb erfolglos. Ich konnte seinen alten Arbeitgeber in Gstaad ausfindig machen (keine Informationen) und habe bei der Bank angefragt (darf keine Informationen herausgeben). Die Bank habe ich danach dazu aufgefordert den Verdacht an das Meldeamt für Geldwäscherei weiterzugeben (soviel ich weiss, ist das ihre Pflicht und der Verdacht wurde der Bank nun bereits von mindestens 2 Leuten mitgeteilt (es ist eigentlich kein Verdacht mehr, sondern ziemlich klar). Ich habe bereits einen Herren gefunden, der dem selben Täter ins Netzt gegangen. Ich kenne den Namen, das Geburtsdatum und habe 2 Bilder von dem Täter, welche ich im Internet ausfindig gemacht habe. Das alles bringt mir aber momentan nicht viel, da ich seine Adresse brauche um ihn zu betreiben. Ich bin mir ziemlich sicher, dass er wieder in Deutschland lebt und ich bin mir auch ziemlich sicher, dass es sich um einen mehrfachen Betrüger handelt. Wie gehe ich am besten vor? Hat jemand Ideen? Danke im Voraus und Gruss

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Antworten (10)

 
  • T0NiBlack | 09.04.2012, 23:57

    Anzeige...

    Hatte ich auch schon mal :) Anzeige wegen Betrug und abwarten bis
    er in der Schweiz ist... bei mir war das der Fall aber du kannst auch
    in Deutschland Anzeige erstatten...

  • Kunde | 01.03.2012, 10:04

    Person gesucht

    Ich weiss natürlich, Dass der Staat die Schulden NICHT
    übernimmt. Ist ja klar!! Aber ich hoffe, durch die Polizei
    Auskunft zu bekommen, ob er noch in der Schweiz ist. Das Migrationsamt
    gibt ja nicht Bescheid. Ich kann doch nicht alle Gemeinden anfragen.
    Vorallem da ja jede Auskunft zweischen 15-20 Fr kostet....

  • blAke | 01.03.2012, 09:58

    @spacerli

    Ich habe einen sehr guten Kollegen bei der KaPo Aargau der mich
    über das Vorgehen in meinem Fall aufgeklärt hat. Er hat mir
    versichert das mit dieser Beweislage das Geld bestimmt
    zurückkommt, entweder vom Schuldner selbst oder vorgängig
    vom Kanton/Staat. Dies ist Standardvorgehen. Und als "Beweise" reichen
    E-Mail Kontakt, Überweisungsauszug, Kontonummer des Verzeigten
    und Auskünfte der Bank schon lange. Übrigens handelt es sich
    bereits bei kleineren Beträgen um ein Offizialdelikt und bei
    denen wird entsprechend ermittelt. Das Problem in den meisten
    Fällen ist jedoch, dass es sich dabei meistens um Ausländer
    handelt. Das verzögert und/oder verhindert die Durchsetzung des
    Strafverfahrens massgeblich (schon nur unser Kantönligeist
    verhindert, dass die Kantonspolizeien miteinander arbeiten
    könnten (der selbe Herr hat bereits im Kanton Bern eine Anzeige
    vorliegen, diese Information bringt der KaPo Aargau aber nichts, jeder
    ermittelt für sich).

  • spacerli | 01.03.2012, 06:37

    anzeige bei der polizei erstatten ...und...hoffen

    zuerst muss anzeige erstattet werden, sonst passiert nun mal schon
    gar nichts. je nach beweislage wird dann weiter ermittelt. ohne oder
    zu wenig beweise kannst du es vergessen und abhacken unter "dumm
    gelaufen". absoluter blödsinn ist der komentar das der "staat"
    die schulden übernimmt...hahaha..................

  • Kunde | 29.02.2012, 22:21

    Person gesucht

    Danke. Gut. Ich geh mal zur Polizei. Aber ich kann mir ehrlich
    gesagt nicht vorstellen, dass die helfen können... Aber ich werde
    den gesamten Sachverhalt schildern und vielleicht finden die was, um
    wegen irgend einem Punkt Anzeige erstatten zu können. Ich habe es
    leider verpasst, den Herrn anzuzeigen, als er damals drei Tage!! vor
    Pfändungsvollzug über Nacht heimlich ausgezogen ist. Und
    mich beim Betreibungsamt noch des Diebstahls beschuldigt hat!
    (Nebenschauspiel: Nach seinem heimlichen Auszug hat mir ausrichten
    lassen, er komme nicht mehr zurück, war auf der Gemeinde
    abgemeldet, liess die Haustüre weit offen.. wusste von
    Besichtigungstermin... und als ich dann die Wohnung betrat, stand er
    plötzlich da und hat er mich wegen Hausfriedensbruch angezeigt!!
    Also bewusst eine Falle gestellt. Zum Glück ging die STA nicht
    auf die Anzeige ein und hat den Fall an den Vermittler
    zurückverwiesen.... Aber ich "durfte" immerhin das Vergnügen
    einer polizeilichen Einvernahme erleben... natürlich wurde auch
    die Miete nicht mehr bezahlt..)... Hat auch PW nicht in der Schweiz
    angemeldet, damit ich das nicht erfahre. Als ich das beim
    Betreibungsamt meldete, hiess es lapidar: Ich müsse das
    beweisen... Soll mir mal jemand verraten wie..... Wenn er den PW
    einfach über einen Kollegen/Verwandten laufen lässt... Ich
    kann gar nicht alles schreiben, was ich mit diesem Herrn alles erleben
    durfte.... Ein bisschen Rechtskenntnisse habe ich auch und ich kann
    mir ehrlich gesagt kein Delikt vorstellen (leider verjährt ja
    vieles ziemlich schnell, resp. gewisse Fristen sind relativ knapp) und
    dieser Herr geht immer genau so weit, dass es sich nicht lohnt.... Und
    wegen lumpiger knappen 20'000 wird der Staat nicht aktiv. Anscheinend
    beginne das erst bei über 100'000.... wurde mir so von einem
    Anwalt gesagt.... Es ist immer wieder verblüffend, wie solche
    Typen alle Schlupfwinkel kennen... und wird es ihm in der Schweiz zu
    heiss.... zack ist man in Öesterreich..... und dann wieder in
    Deutschland,,,,, und dann plötzlich im Militärdienst in
    Griechenland,,,,,

  • blAke | 27.02.2012, 11:14

    @Kunde

    Da hilft wohl auch nur noch eine Anzeige bei der Polizei mit all
    Ihren vorhandenen Daten. Generell muss man da einige Zeit warten, das
    Geld kommt aber meistens zurück (falls die Person nicht ausfindig
    und haftbar gemacht werden kann, übernimmt der Staat die Schulden
    und lässt weiter ermitteln). Bis Sie das Geld wieder erhalten
    kann jedoch bis zu 5 Jahre dauern. Viele Grüsse und viel
    Glück

  • Kunde | 26.02.2012, 20:45

    Suche ebenfalls Person - Behörde hilft nicht!!

    Ich habe einen Verlustschein über 18'000!!!!. Diese Person
    sagte beim Betreibungamt, sie habe sich in der Schweiz abgemeldet.
    Hatte vorher fast 3 Jahre Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Ist
    griechischer Staatsbürger, aufgewachsen in Deutschland und
    betreibt anscheinend Geschäft als Selbständiger in
    Österreich, Jedenfalls hat er ausgesagt, dass er nicht mehr in
    der Schweiz sei und man deshalb das erneute Verfahren nicht einleiten
    könne. Habe daraufhin beim MIGRATIONSAMT SG angefragt, ob dieser
    Herr wirklich nicht mehr in der Schweiz sei. Da erhielt ich zur
    Antwort, dass sie keine Auskunft an Drittpersonen geben.... Ein
    ausländischer Schuldner hat also mehr Rechte als ein Schweizer
    Gläubiger!!!! Der kann sich einfach in einer Gemeinde Abmelden
    und ich habe keine Chance mehr diesen Herrn zu finden. Bei Facebook
    hat er sich abgemeldet, auch sonst ist er über Google nicht's
    mehr zu erfahren, ausser die bereits bekannte
    Geschäftsadresse....Weiss jemand einen Weg, wie ich zu meinem
    Geld komme. Bin bereit bis zu 30% bei einem Erfolg abzugeben!! Danke
    (Nebenbei sei erwähnt, dass dieser Herr unser Sozialsystem
    ausgenutzt hat, wo es nur ging... Arbeitslosengeld bezogen, und
    gepfändetes Geld wieder ZURÜCK!!!! erhielt, weil er
    plötzlich Zahnarztrechnungen, Arztrechnungen etc. hatte. Hat das
    Geld jeweils mit einem "Grinsen" im Gesicht wieder auf dem
    Betreibungsamt abgeholt!!!!!)

  • Sirio | 13.02.2012, 16:47

    Anzeige

    Eine Anzeige können bzw. sollten Sie mit den zur
    Verfügung stehenden Daten mal grundsätzlich erstatten
    (kostet nichts). Die Polizei bzw. dann die Untersuchungsbehörden
    haben andere Möglichkeiten als Sie, um den Verbleib des Mannes
    herauszufinden (z.B. Editionsverfügung an die Bank,
    Interpol-Datenbank usw.). Zudem wissen Sie ja nicht, wie viele Leute
    diese Person evtl. bereits vorher angezeigt haben. Falls sich
    herausstellt, dass es um viele Geschädigte und eine hohe
    Gesamtschadensumme geht, kann allenfalls sogar aktiv international
    gefahndet werden. In jedem Fall hätten Sie zumindest die
    Gewissheit, alles versucht zu haben. Dieselbe Erfahrung wie Sie musste
    ich vor Jahren leider auch machen (Online-Auktion, Betrag noch
    wesentlich höher). Ich besass ebenfalls keine gültige
    Adresse des Mannes, zumindest stimmte aber der Name. Nach der Anzeige
    habe ich erst mal etwa zwei Jahre nichts mehr gehört, bis dann
    Post von einem Gericht kam. Der feine Herr wurde in einem Verfahren,
    in welchem noch ein Dutzend Mitkläger auftraten, zu einer
    bedingten Gefängnisstrafe verurteilt. Gerade heute, nach nochmals
    einem Jahr, habe ich nun ein Betreibungsbegehren abgesandt. Auch hier:
    wahrscheinlich werden nur noch mehr Kosten herausschauen, doch
    irgendwie geht es ums Prinzip.

  • blAke | 01.02.2012, 09:57

    Danke

    Danke für die Antwort. Reichen meine Angaben über den
    "Täter" denn für eine erfolgreiche Anzeige? So oder so wird
    er wahrscheinlich in Deutschland wohnhaft sein, hat dann eine Anzeige
    überhaupt eine Chance? Danke und Gruss

  • Amidala | 30.01.2012, 13:55

    Anzeigen!

    Betreibung bringt rein gar nix, erstens muss er ausfindig gemacht
    werden,zweitens kann er Rechtsvorschlag machen und sie müssten
    das beweisen können dass er ihnen Geld shculdet, schwierig zu
    machen. Ich würde Anzeige bei der Polizei erstatten.