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Ich war in einem Möbelgeschäft shopen und wollte einen Teppich kaufen. Dieser, der mir gefiel, hatten sie zur Zeit nicht an Lager. Die nächste Lieferung käme per Ende Januar, da der Artikel im Moment nicht lieferbar sei. Ist der Verkäufer nicht verpflichtet, mir den Teppich von der Austellung zu verkaufen?
Antworten (1) |
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Ganz sicher nicht, der Verkäufer kann Ihnen den Verkauf
generell verweigern. Nieamand ist verpflichtet Ihnen etwas zu
verkaufen. Wenn keine gemeinsame Willensäusserung zustande kommt,
so kommt halt auch kein Kaufvertrag zustande.