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dave7 | 08.02.2010, 08:10

Straferlass für Steuersünder

 

Hallo Zur Zeit gibt es ja die Aktion Straferlass für Steuersünder. Wenn ich nun mich selbst anzeige kommen die Nachsteuern für nicht deklarierte Vermögen der letzten 10 Jahre auf mich zu. Erhalte ich aber im Gegenzug die Verrechnungssteuer von 35% auf den Zins zurück? Oder verjährt sich diese früher?

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Antworten (4)

 
  • Watchdog | 08.02.2010, 17:05

    Ganz schön dreist

    Wär ja noch schöner. Zuerst Steuern hinterziehen und dann
    noch die Verrechnungssteuer zurückwollen...
  • dave7 | 08.02.2010, 16:54

    Auskunft vom Steueramt

    "Werden die Zinsen in einem Nachsteuerverfahren erfasst, kann
    keine Verrechnungssteuer geltend gemacht werden. Die
    Rückforderung der Verrechnungssteuer ist nur möglich, wenn
    die entsprechenden Erträge ordnungsgemäss deklariert werden.
    Dies ist in einem Nachsteuerverfahren nicht der Fall."

    War wohl nix.

  • dave7 | 08.02.2010, 10:51

    reich?

    Mein Gesamtvermögen wird nicht viel über die steuerfreien
    65'000 kommen, demnach könnte ich mehr zurückerhalten als
    ich abgeben muss.
  • GBeri | 08.02.2010, 09:09

    Keine Ahnung....

    Am besten mal das Steueramt kontaktieren und nachfragen...

    :-)

    Dachte immer die reichen Leute lassen sich von den super Beratern der

    Banken beraten...
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