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Beratung | K-Tipp 04/2012

Schulrecht: Ist das Skilager obligatorisch?

Ende Februar führt die Schule unseres Sohnes ihr jährliches Skilager durch. Die Schulleitung behauptet, alle Schüler müssten daran teilnehmen. Wir sind allerdings nicht bereit, unseren Sohn ins Lager zu schicken. Darf ein Skilager tatsächlich obligatorisch sein?

Ja. Das Bundesgesetz «über die Förderung von Turnen und Sport» verlangt, dass an den Volks- und Mittelschulen wöchentlich mindestens drei Stunden Turn- und Sportunterricht erteilt werden. Zudem müssen die Kantone für zusätzliche Schulsportangebote sorgen – zum Beispiel für Sporttage und Sportlager. Ein Sportlager-Obligato­rium bedarf allerdings der Grundlage in einem kantonalen Gesetz.

Wichtig: Ein für obli­gatorisch erklärtes Skilager muss während der Schulzeit durchgeführt werden und darf den Eltern keine erheblichen Kosten verursachen. Ausserdem muss den Schülern im Lager ­ermöglicht werden, allfäl­lige Speisevorschriften zu befolgen und religiöse Handlungen vorzunehmen. Eine Teilnahme am Sonntag darf nicht für obligatorisch erklärt werden.

Wird ein Kind aus irgendwelchen Gründen von der Teilnahmepflicht dispensiert, muss es während dieser Zeit einen ­Ersatzunterricht besuchen.   

19. Februar 2012 | Stephan Heiniger


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Schulrecht: Ist das Skilager obligatorisch?
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Kommentare (1)

 
  • hampi6 | 27.02.2012, 19:52

    Skilager

    Das ein Kind das Lager besuchen muss, verstehe ich ja noch. Aber
    wie sieht es mit einem alternativ Programm aus, wenn ein Kind gar
    nicht Skifährt. Muss dieses trotzdem das Unfallrisiko auf sich
    nehmen und Skifahren oder gibt es eine andere Lösung?

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