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Der Arbeitgeber meiner Frau hat eine neue Ferienregelung eingeführt. Demnach darf sie ihre Ferien nur noch im Herbst und Winter beziehen. Wir fahren jedoch immer im Sommer in den Süden in die Ferien. Muss meine Frau sich an die Ferienanweisungen halten?
Ja. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, den Zeitpunkt der Ferien zu bestimmen. Er sollte dies aber mindestens drei Monate im Voraus ankündigen und auf die Bedürfnisse der Angestellten Rücksicht nehmen.
13. Januar 2012