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Beratung | K-Tipp 01/2012

Mietrecht: Muss ich die Weihnachtsbeleuchtung entfernen?

Ich habe innerhalb meines Balkons eine farbige Weihnachtsbeleuchtung aufgehängt. Der Vermieter hat mich kürzlich aufgefordert, diese zu entfernen. Er meinte, Weihnachten sei nun vorbei. Es besteht aber keine schriftliche Hausordnung. Muss ich mir das gefallen lassen?

Nein. Innerhalb Ihres Balkons können Sie jederzeit eine Beleuchtung anbringen. Solange diese am Balkon nicht die ganze Nachbarschaft beleuchtet oder belästigt, muss der Ver­mieter die Lichterkette dulden.

Anders sähe es aus, wenn Sie im Aussenbereich des Balkons eine Beleuchtung montiert hätten, zum Beispiel an der Fassade des Hauses. Dann dürfte der Vermieter die Entfernung der Beleuchtung verlangen, weil die Aus­senfassade nicht mehr Inhalt Ihres Mietvertrags ist. Ausserdem könnte der Vermieter die Nutzung des Balkons im Rahmen einer Hausordnung regeln.

Ein Verbot von Weih­nachts­beleuchtungen wäre höchstens zulässig, wenn ein sachlicher Grund ­vorliegen würde. Beispielsweise, wenn das Haus unter Denkmalschutz stünde oder wenn es um die Erhaltung eines einheit­lichen Gesamtbildes der Liegenschaft ginge.

Ansonsten stört aber eine Weihnachtsbeleuchtung, die in der Regel nicht das ganze Jahr über fest montiert wird, nicht und lässt sich nicht ver­bieten.   

06. Januar 2012 | Nadja Burri


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