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Beratung | Gesundheits-Tipp 12/2011

Krank zur Arbeit: Ist die Kündigung ungültig?

Per Ende Jahr muss ich meinen Laden schliessen und habe deshalb allen Angestellten gekündigt. Jetzt sagte mir ein Mit­­arbeiter, er sei zum Zeitpunkt der Kündigung krank gewesen – obwohl er damals gearbeitet hat. Er könne das durch ein Arztzeugnis belegen. Die Kündigung sei deshalb ungültig. Muss ich ihm den Lohn weiter zahlen und den Vertrag nochmals kündigen?

Nein. Die Kündigung ist gültig – trotz der Krankheit. Ein Angestellter, der krank zur Arbeit geht, geniesst keinen Schutz vor der Kündigung. Daran ändert auch ein nachträglich eingereichtes Arztzeugnis nichts.

Wäre Ihr Angestellter hingegen krank zu Hause geblieben, hätten Sie ihm nicht kündigen können. Der Kündigungsschutz beträgt dann 30 Tage im ersten Dienstjahr, 90 Tage vom zweiten bis zum fünften und 180 Tage ab dem sechsten. Sie hätten die Kündigung erst dann aussprechen dürfen, wenn Ihr Mitarbeiter wieder gesund gewesen oder die Sperrfrist abgelaufen wäre.

04. Dezember 2011


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