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Beratung | K-Tipp 20/2011

Kündigung im Schadenfall: Muss ich den Grund erwähnen?

Nach einem Blechschaden an meinem Auto hat die Vollkasko-Versicherung gezahlt. Danach habe ich sofort gekündigt, weil ich mit dieser Versicherung schon lange unzufrieden war. Die Gesellschaft akzeptierte meine Kündigung aber nicht als sofortige Kündigung im Schadenfall, sondern erst per Vertragsablauf: Ich hätte in meiner Kündigung das Stichwort «Kündigung im Schadenfall» nicht erwähnt. Muss ich mir das gefallen lassen?

Nein. Diese Auffassung der Versicherung ist rechtlich nicht haltbar. Aus Ihrer Kündigung muss hervorgehen, auf welchen Zeitpunkt der Vertrag gekündigt wird. Normalerweise geschieht dies auf den vertrag­lich vereinbarten Kündigungstermin.

Bei einem Schadenfall können jedoch beide Par­teien sofort vom ­Vertrag zurücktreten. Sie ­müssen dann keine Kündigungsfrist einhalten. Deshalb sollten Versicherte in diesem Fall schreiben, dass sie per sofort vom Vertrag zurücktreten.   

25. November 2011 | Bruno Gisler


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