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1 Ab welchem Alter dürfen Jugendliche als Au-pair arbeiten?
Das Arbeitsgesetz erlaubt die Beschäftigung ab dem 15. Altersjahr.
2 Ist für die Anstellung eines Au-pairs ein schriftlicher Vertrag erforderlich?
Nein. Auch eine mündliche Abmachung ist gültig. Aus Beweisgründen ist es aber zu empfehlen, den Vertrag schriftlich abzuschliessen. Zudem haben alle Angestellten einen Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag.
3 Welche Arbeitszeiten gelten für Au-pairs?
Die Jugendlichen dürfen maximal 9 Stunden pro Tag arbeiten. 15-Jährige dürfen spätestens bis 20 Uhr beschäftigt werden.
4 Kann ein Au-pair auch am Sonntag zur Arbeit verpflichtet werden?
Nein. Jugendliche dürfen nicht für Sonntagsarbeit eingesetzt werden. Bis zum 16. Altersjahr darf auch keine Überzeitarbeit verlangt werden.
5 Darf vom Au-pair-Lohn ein Abzug für Verpflegung gemacht werden?
Ja. Naturalleistungen wie zum Beispiel Verpflegung oder Unterkunft dürfen vom Lohn abgezogen werden. Dies ist aber im Vertrag festzuhalten.
6 Müssen vom Lohn AHV-Abzüge gemacht werden?
Au-pairs müssen von ihrem Arbeitgeber bei der zuständigen Ausgleichskasse angemeldet werden, wenn sie im laufenden Kalenderjahr 18 Jahre alt werden.
7 Hat ein Au-pair Anspruch auf Ferien?
Ja. Bis zum 20. Altersjahr hat ein Au-pair mindestens fünf Wochen Ferien pro Jahr zugut, danach sind es vier Wochen.
8 Wer haftet für Schäden, die ein Au-pair verursacht?
Ein Au-pair kann höchstens haftbar gemacht werden, wenn es absichtlich oder grobfahrlässig Schäden angerichtet hat.
9 Sind Au-pairs unfallversichert?
Ja. Die Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Versicherung für Berufsunfälle abzuschliessen. Auch für Nichtberufsunfälle besteht eine Versicherung, wenn das Arbeitspensum mindestens acht Stunden pro Woche beträgt. Und das ist praktisch durchwegs der Fall.
10 Unter welchen Voraussetzungen kann man einem Au-pair kündigen?
Verträge mit Au-pairs sind in der Regel auf eine bestimmte Zeit fest abgeschlossen. In diesem Fall müssen sie nicht mehr gekündigt werden. Sie enden auch ohne Kündigungsschreiben am vorgesehenen Termin. Vorher kann fristlos gekündigt werden, wenn wichtige Gründe die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Das gilt selbstverständlich für Arbeitgeber und Au-pair.
18. November 2011 | Barbara Schenker