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Ich arbeite in einem Vollzeitpensum als Sportlehrer an einer Schule. Daneben leite ich pro Woche noch zwei Aerobic-Stunden in einem Fitnesscenter. Jetzt hatte ich an der Schule einen Unfall und bin zu 100 Prozent arbeitsunfähig. Erhalte ich nun auch für den Nebenerwerb ein Unfalltaggeld?
Ja. Sie sind gegen Berufsunfälle versichert – und zwar nicht nur bei der Schule, sondern auch beim Fitnesscenter, wo Sie einen Nebenjob als Aerobic-Trainer haben.
Deshalb werden bei der Berechnung des Taggeldes beide Einkommen zusammengezählt. Davon erhalten Sie 80 Prozent als Taggeld, solange sie voll arbeitsunfähig sind.
12. November 2011 | Bruno Gisler