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Beratung | K-Geld 05/2011

Erbstreit vermeiden: Sollen die Eltern im Testament den Hausverkauf verlangen?

Meine Eltern sind beide über 80 Jahre alt und besitzen ein Mehrfamilienhaus. Wir sind drei Brüder. Zwei möchten das Haus nach dem Tod der Eltern verkaufen. Ein Bruder möchte es behalten.
In einer Erbengemeinschaft müssen alle Entscheide einstimmig gefällt werden – es droht ein Erbstreit. Meine Eltern wollen daher nun per Testament bestimmen, dass wir Kinder das Haus nach ihrem Ableben verkaufen müssen. Macht das Sinn?

Nein. Es ist aber auch nicht ­nötig. Erstens gilt: Gesetzlich festgelegte Pflichtteile dürfen nicht mit Auflagen und Bedingungen ­belastet werden. Eine solche Auf­lage zum Pflichtverkauf müsste also von den Erben nicht berücksichtigt werden.

Zweitens. In Ihrem Fall gibt es ­keinen Grund für einen allfälligen Erbstreit. Ihr Bruder kann das Haus übernehmen und Sie sowie Ihren Bruder auszahlen.

Eine Verkehrswertschätzung orientiert Sie dann über den Wert der Liegenschaft. Das für die Über­nahme allenfalls notwendige Kapital zur Auszahlung kann Ihr Bruder über eine Hypothek bei einer Bank aufnehmen.   

22. Oktober 2011 | res


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