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Meine Eltern sind beide über 80 Jahre alt und besitzen ein Mehrfamilienhaus. Wir sind drei Brüder. Zwei möchten das Haus nach dem Tod der Eltern verkaufen. Ein Bruder möchte es behalten.
In einer Erbengemeinschaft müssen alle Entscheide einstimmig gefällt werden – es droht ein Erbstreit. Meine Eltern wollen daher nun per Testament bestimmen, dass wir Kinder das Haus nach ihrem Ableben verkaufen müssen. Macht das Sinn?
Nein. Es ist aber auch nicht nötig. Erstens gilt: Gesetzlich festgelegte Pflichtteile dürfen nicht mit Auflagen und Bedingungen belastet werden. Eine solche Auflage zum Pflichtverkauf müsste also von den Erben nicht berücksichtigt werden.
Zweitens. In Ihrem Fall gibt es keinen Grund für einen allfälligen Erbstreit. Ihr Bruder kann das Haus übernehmen und Sie sowie Ihren Bruder auszahlen.
Eine Verkehrswertschätzung orientiert Sie dann über den Wert der Liegenschaft. Das für die Übernahme allenfalls notwendige Kapital zur Auszahlung kann Ihr Bruder über eine Hypothek bei einer Bank aufnehmen.
22. Oktober 2011 | res