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Bankkunden müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Zahlungsaufträge rechtzeitig ausgeführt werden. Bei Nichterfüllung schuldet die Bank Schadenersatz.
Am Samstag, 3. September 2011, erteilte Daniel K. der UBS Schaffhausen per E-Banking den Auftrag, von seinen zwei Schweizer-Franken-Konten jeweils einen grösseren Betrag auf sein Euro-Konto zu übertragen. Terminiert war der Auftrag auf den nächsten Banktag, also Montag, 5. September.
Der eine Auftrag wurde termingerecht ausgeführt, der grössere – 50 400 Franken – erst am Dienstag. Genau dann hatte aber die Schweizerische Nationalbank verkündet, dass sie den Euro nicht mehr unter Fr. 1.20 fallen lasse. Innert Minuten schnellte der Kurs von 1.12 auf über 1.20 hoch. Für Daniel K. bedeutete das einen Verlust von gut 3000 Franken.
Die UBS Schaffhausen lehnte es zuerst ab, den Schaden zu übernehmen. Eine interne Überprüfung des nicht gerundeten Zahlungsauftrages habe zur Verzögerung geführt. Erst als Daniel K. hartnäckig blieb und mit juristischen Schritten drohte, gab die UBS nach. Sie erstattete ihm die Differenz Anfang Oktober zurück.
Laut Hans Ruedi Schmid, Leiter saldo-Rechtsberatung, muss sich der Kunde darauf verlassen können, dass seine Bank die Zahlungsaufträge gemäss Vertrag ausführt. Sonst wird die Bank schadenersatzpflichtig. Zu Recht hat sich Daniel K. dagegen gewehrt, dass er den Schaden selber tragen soll. Die UBS teilt ihren Kunden die Annahme- und Ausführungszeiten für Zahlungsaufträge jeweils in einem Infoblatt mit.
Die UBS will sich unter Berufung auf das Bankgeheimnis zum konkreten Fall nicht äussern. In allgemeiner Form schreibt die Bank, dass sie ihren Pflichten jeweils «vollumfänglich nachkomme». Sie hafte nur für direkte Schäden, die von ihr durch Verletzung der geschäftsüblichen Sorgfalt verursacht seien.
11. Oktober 2011 | Thomas Lattmann, Redaktion saldo