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Ich habe einen Zahnarzttermin falsch eingetragen, und zwar eine Viertelstunde später als abgemacht. Der Zahnarzt rief mich an und sagte, ich bräuchte nicht mehr zu kommen. Nun stellt er mir Rechnung für eine ganze Stunde: Kontrolle und Zahnhygiene. Darf er das?
Nein. Der Zahnarzt hätte Sie zumindest während des Rests der vereinbarten Zeit behandeln müssen. Die Dreiviertelstunde hätte ausgereicht, um eine Kontrolle durchzuführen und Ihre Zähne zu reinigen.
Die Verspätung von einer Viertelstunde darf er Ihnen nur berechnen, wenn er in dieser Zeit keine anderen bezahlten Arbeiten hätte erledigen können. Das wäre ungewöhnlich.
10. September 2011