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Ich suche zurzeit eine neue Wohnung. Deshalb nehme ich an, dass etliche Vermieter über mich einen Auszug aus dem Betreibungsregister verlangen werden. Muss mir das Betreibungsamt Auskunft darüber geben, wer einen Auszug aus meinem Betreibungsregister verlangt hat?
Nein. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine solche Auskunft. Und die Betreibungsämter sind auch nicht verpflichtet, Auskunftsgesuche aufzubewahren.
Aber fragen Sie trotzdem nach. Denn es spricht nichts dagegen, dass die Ämter diese Auskunft geben. In der Praxis geben einige Betreibungsämter diese Information, andere nicht. Der Entscheid liegt in deren Ermessen.
04. September 2011 | Barbara Schenker, Rechtsberatung