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Beratung | Gesundheits-Tipp 07+8/2011

Kinderbetreuung: Darf die Zahlung verweigert werden?

Ich lag wegen eines schweren Unfalls einen Monat im Spital. Da ich meine ­Kinder alleine erziehe, musste ich für sie eine Betreuung organisieren. Doch nun weigert sich die Unfallversicherung, diese Auslagen zu bezahlen. Darf sie das?

Ja. Die Unfallversicherung muss z. B. die Arzt- und Spitalkosten zahlen. Oder auch Spitex-Dienste, wenn Sie zu Hause Pflege benötigen. Die Versicherung muss aber keine Betreuungskosten für Kinder übernehmen. Diese könnte man nur mit einer privaten Taggeldversicherung abdecken.

25. Juni 2011


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