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Beratung | K-Tipp 12/2011

Finderlohn: Geld für gefundene Kreditkarte?

Neulich habe ich auf dem Trottoir eine Kreditkarte gefunden. Die Adresse des Eigentümers konnte ich ausfindig machen. Habe ich einen Finderlohn zugut?

Nein. Wer eine Sache auf öffentlichem Grund findet – zum Beispiel auf dem Trottoir –, hat Anspruch auf angemessenen Finderlohn. In der Regel beträgt er rund 10 Prozent des Sachwerts. Eine Kredit­karte hat ­jedoch keinen ­eigentlichen Sachwert.

Sie dient bloss als Zahlungs­mittel – oder zum Geld­bezug. Damit entfällt bei Ihnen ein Finderlohn. Übrigens: Wer eine Sache in einem Wohn- oder Geschäftshaus oder einer ­Einrichtung wie Schulhaus, Badeanstalt oder Bahn findet, hat ebenfalls keinen Finderlohn ­zugut.

12. Juni 2011 | bg


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