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Beratung | saldo 08/2011

10 Fragen zum Krankentaggeld


1 Ist eine Tag­geldver­sicherung freiwillig?
Ja. Sie  ist aber für all jene ratsam, die bei einer Krankheit einen Lohnausfall erleiden: also Angestellte und Selbständigerwerbende. Das Krankheitsrisiko ist achtmal höher als das Risiko eines Unfalls. Trotzdem ist für Angestellte nur die Unfallversicherung obligatorisch.


2 Bei Krankheit muss der Betrieb den Lohn einige Zeit weiterbe­zahlen. Reicht das nicht?
Nein. Die Lohnzahlung bei Krankheit ist nur während einiger Wochen geschuldet – je nach Dauer der Anstellung. Viele Gesamtarbeitsverträge schreiben deshalb den Abschluss einer Taggeldversicherung vor. Viele Betriebe haben für ihre Angestellten freiwillig eine Krankentaggeld-Versicherung abgeschlossen.


3 Was gilt, wenn jemand privat ein Taggeld ver­sichert hat und dann eine Stelle antritt, wo er über den Betrieb versichert wird?
Die private Police kann dann gekündigt werden.


4 Welche Leistungen erbringen betriebliche Versicherungen?
Die meisten Policen zahlen Taggelder in der Höhe von 80 Prozent des Lohnes – für maximal 730 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 900 Tagen.


5 Muss der Betrieb für die Differenz zwischen Krankentaggeld und Lohn aufkommen?
Nein. Die Versicherung ersetzt die Lohnzahlung. Es gibt aber Arbeitgeber, die ­ihren Mitarbeitern während einer beschränkten Zeit die Differenz zum Lohn be­zahlen. 


6 Werden von den ­Tag­geldern Sozial­ver­siche­rungsbeiträge abgezogen?
Es müssen zwar keine AHV- und ALV-Beiträge bezahlt werden, wohl aber die Pensionskassenbeiträge. Es sei denn, die Versicherung der Pensionskasse sehe im Krankheitsfall eine Prämienbefreiung vor.


7 Erhält man als Ange­stellter die Kin­der­zulagen weiterhin?
Sicher für den laufenden Monat, in dem Angestellte krank werden und dann noch für drei weitere volle Monate. Danach erhalten kranke Angestellte die Kinderzulagen nur noch, wenn neben dem Krankentaggeld mindestens ein Lohn in der Höhe von Fr. 570.– pro ­Monat ausgerichtet wird oder die Kinderzulagen bei der Taggeldversicherung speziell versichert sind.


8 Erhält man keinen Lohn, bis die Ver­si­che­rung zahlt?
Ja. Der Anspruch auf Auszahlung der Taggelder besteht direkt gegenüber der Versicherung. Viele Betriebe schiessen aber die Taggelder vor. Dazu sind sie verpflichtet, falls jemand durch die Verzögerung in eine finanzielle Notlage gerät.


9 Wer zahlt die Prä­mien?

Sie werden normalerweise je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt.


10 Was passiert nach einer Kündigung?
Wer die Stelle verliert oder kündigt, kann von der Kollektiv- in die Einzelversicherung übertreten. Dies führt zu einer Prämienerhöhung, hat aber den Vorteil, dass die Versicherung ohne neue Vorbehalte weitergeführt werden muss.

25. April 2011 | sh


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