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Beratung | Gesundheits-Tipp 03/2011

Darf Zahnarzt den Kostenvoranschlag verrechnen?

Meine Frau hat sich einer grösseren Zahn­behandlung unterzogen. Der Zahnarzt hat auch den Kostenvoranschlag auf die Rechnung gesetzt. Darf er das?

Ja, falls für den Kostenvoranschlag vorgängig eine Un­tersuchung notwendig war. Das ist bei Zahn­behandlungen meist der Fall. Wie bei anderen Ärzten gibt es auch bei Zahnärzten für jede Leistung eine Tarifziffer und eine Anzahl Taxpunkte.

So können Sie anhand der Rechnung überprüfen, welche Behandlungen in Rechnung gestellt worden sind – und ob diese korrekt ist. Die Kosten pro Taxpunktwert kann der Zahnarzt selbst festlegen. Die Anzahl Taxpunkte mal Taxpunktwerte ergibt den Preis.

13. März 2011


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Darf Zahnarzt den Kostenvoranschlag verrechnen?
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