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Wer beim Kabelnetzbetreiber kündigt, muss für das Versiegeln seines Anschlusses nichts bezahlen.
Fabienne Unger zügelte von Uhwiesen ZH nach Embrach ZH und kündigte Mitte Juni 2010 ihren Kabelanschluss.
Die Sasag Kabelkommunikation AG akzeptierte ihre Kündigung per Ende August 2010. Ein Servicetechniker plombierte den Anschluss. Die Schlussabrechnung erstaunte Unger: Für das Versiegeln des Anschlusses stellte ihr die Sasag 65 Franken in Rechnung.
Diese Forderung ist allerdings nicht berechtigt. So das Fazit von Hans Ruedi Schmid, Leiter saldo-Rechtsberatung, nach Durchsicht der Unterlagen: «Im Vertrag steht nicht, dass der Kunde für das Plombieren aufkommen muss.» Also müsse Fabienne Unger auch nichts bezahlen.
Unger reklamierte – zuerst ohne Erfolg. Gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen hätte sie nur auf Ende Jahr kündigen können. Man habe die Kündigung per Ende August jedoch kulanterweise anerkannt – im Gegenzug müsse sie nun halt die Plombierung bezahlen, so die Antwort der Sasag.
Auch das stimmt nicht, sagt Schmid: «Die Sasag hatte die Kündigung auf Ende August ohne Vorbehalt akzeptiert.» Zudem sei ein einziger Kündigungstermin pro Jahr sehr ungewöhnlich, weshalb der Kundin diese Klausel im Kleingedruckten ohnehin nicht entgegengehalten werden könne.
Als saldo bei der Sasag nachhakte, lenkte die Firma ein. Laut Geschäftsführer Walter Blanz werden Fabienne Unger die 65 Franken zurückerstattet.
13. Februar 2011 | Beatrice Walder, Redaktion saldo