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Mein Arzt hat mir für das Ausstellen eines Arztzeugnisses 7 Franken berechnet. Noch nie musste ich dafür bezahlen. Darf er das tun?
Ja, grundsätzlich müssen Patienten alle Leistungen des Arztes bezahlen. Er darf Ihnen also auch das Ausstellen des Arztzeugnisses in Rechnung stellen. Der Betrag von 7 Franken liegt im üblichen Rahmen. Vermutlich hat der Arzt in früheren Fällen das Zeugnis nicht separat, sondern zusammen mit der Konsultation berechnet. Das könnte der Grund sein, weshalb Sie bisher nie eine extra Rechnung dafür erhalten haben.
13. Februar 2011