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Als ich mit meiner Familie im Hotel in den Ferien war, mussten wir Ski und Skischuhe in einem abschliessbaren Raum abstellen, der eigens dafür vorgesehen war. Nun wurden mir meine fast neuen Skischuhe aus diesem Skiraum gestohlen. Muss der Hotelbetreiber meinen Schaden übernehmen?
Ja. Ein Hotel haftet grundsätzlich für beschädigte, zerstörte oder entwendete Sachen der Gäste. Trifft den Hotelier kein Verschulden, ist seine Haftung auf den Maximalbetrag von 1000 Franken begrenzt. Das reicht auf jeden Fall für den Ersatz Ihrer Skischuhe – deshalb muss die Frage des Verschuldens nicht mehr geprüft werden.
23. Januar 2011 | Stephan Heiniger