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Mein 14-jähriger Sohn hat im Media Markt Kriens eine DVD-Box im Wert von 79 Franken gestohlen und wurde erwischt. Nun verlangt der Laden, dass mein Sohn die Box zahlt und zusätzlich eine «Umtriebsentschädigung» von 500 Franken. Ist das zulässig?
Nein. Ihr Sohn muss den Kaufpreis von 79 Franken zahlen. Und Media Markt darf auch eine angemessene Umtriebsentschädigung verlangen. Diese muss aber dem Schaden entsprechen, der effektiv entstanden ist. Warum dieser Schaden hier 500 Franken betragen soll, ist nicht nachvollziehbar.
Media Markt begründet die hohe Umtriebsentschädigung unter anderem mit allgemeinen Präventionskosten: Gemeint seien «notwendige Massnahmen zur Diebstahlprävention, Sicherung der Waren, Sicherheitsüberwachung/Anlagen, Sicherheitspersonal, Detektive etc.».
Diese Kosten darf Media Markt aber nicht dem einzelnen ertappten Ladendieb aufbürden. Vielmehr muss das Geschäft seine Umtriebe im konkreten Fall belegen können. Wenn es nur darum ging, den Dieb bei der Polizei anzuzeigen, kostet das sicher nicht 500 Franken.
Übrigens: Das Geschäft darf nicht damit drohen, es werde Strafanzeige einreichen, falls die 500 Franken nicht bezahlt werden. Eine solche Androhung wäre Nötigung und strafbar.
27. November 2010 | mo