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Ich wohne seit über 30 Jahren in einer Mietwohnung in Bern. Mein Mietvertrag sieht lediglich zwei Kündigungstermine pro Jahr vor. Nun ist das Mehrfamilienhaus verkauft worden. Kann ich nun neu – unter Einhaltung der Kündigungsfrist – auf jedes Monatsende kündigen?
Nein. Ein Eigentümerwechsel tangiert den alten Mietvertrag nicht. Das heisst: Der neue Eigentümer hat das Mehrfamilienhaus mitsamt den Mietern und den bestehenden Mietverträgen übernommen. Für Sie gilt somit noch immer der bisherige Mietvertrag mit den zwei Kündigungsterminen.
31. Oktober 2010 | oh