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Beratung | K-Tipp 18/2010

Mietrecht: Vertragsänderung bei neuem Vermieter?

Ich wohne seit über 30 Jahren in einer Mietwohnung in Bern. Mein Mietvertrag sieht lediglich zwei Kündigungstermine pro Jahr vor. Nun ist das Mehrfamilienhaus verkauft worden. Kann ich nun neu – unter Einhaltung der Kündigungsfrist – auf jedes Monatsende kündigen?

Nein. Ein Eigentümerwechsel tangiert den alten Mietvertrag nicht. Das heisst: Der neue Eigen­tümer hat das Mehrfami­lienhaus mitsamt den Mietern und den bestehenden Mietverträgen übernommen. Für Sie gilt somit noch immer der bisherige Mietvertrag mit den zwei Kündigungsterminen.

31. Oktober 2010 | oh


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