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Ich habe eine Wohnung inklusive Garten zur Alleinbenützung gemietet. Einen Teil des Gartens habe ich mit Chrysanthemen bepflanzt. Mein Vermieter will nun, dass ich die Blumen entferne, weil sie angeblich nicht ins Bild passen. Kann er das verlangen?
Nein. Der Garten ist Bestandteil des Mietvertrags – genau wie die Wohnung. Sie bezahlen einen Mietzins. Dafür dürfen Sie Wohnung und Garten im üblichen Rahmen nutzen. Zu diesem normalen Gebrauch gehört auch das Recht, den Garten zu bepflanzen.
Solange Sie ihn nicht zweckentfremden, darf Ihnen der Vermieter keine Vorschriften über die Bepflanzung machen. Sie dürfen also auch weiterhin die Blumen nach Ihrem Geschmack aussuchen und in Ihrem Garten pflanzen.
17. Oktober 2010 | nb