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Beratung | K-Geld 04/2010

Pensionierung: Geld auf zwei Freizügigkeitskonten verteilen?

Ich werde per Ende Jahr ­pensioniert. Darf ich mein Kapital aus der 2. Säule dann auf zwei Freizügigkeitsstiftungen einzahlen, um vom höheren Zins und von tieferen Steuern zu profitieren?

Nein, diese Option steht Ihnen dann nicht mehr zur Verfügung. Freizügigkeitskonten der 2. Säule sind fürs Erhalten der ­beruflichen Vorsorge bei vorüber­gehender oder endgültiger Aufgabe des Berufs gedacht. Dieser Grundsatz gilt aber nur bis zum Erreichen des ­Pensionsalters. Danach ist dieses privilegierte, steuerfreie Alters­sparen nicht mehr möglich. Da Sie sich per Ende Jahr pen­sionieren lassen, stellt sich die Frage gar nicht, ob Sie Ihr Freizügigkeitskapital bei einer oder zwei Stiftungen parkieren sollen.

30. August 2010 | Anton Ladner


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Grosse Unternehmen wie Swisscom und Post geben an Volksschulen Kurse. Was meinen Sie dazu? ...mehr dazu im Artikel «Schüler im Visier von Unternehmen»
Finde ich gut. So lernen Schüler etwas aus der Praxis.
Kein Problem. Solange der Lehrer dabei ist.
Firmen haben in Schulstunden nichts zu suchen.
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