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Wer noch nie einen Hund hatte, muss neu vor dem Kauf einen Theoriekurs besuchen. Zudem müssen Hundehalter mit jedem neuen Tier ein Training absolvieren.
Am 1. September 2008 war die neue Tierschutzverordnung in Kraft getreten. Diese sieht gewisse «Anforderungen bei der Hundehaltung» vor.
Zur Umsetzung dieser neuen Verordnung gab es eine zweijährige Übergangsfrist: Wer in dieser Zeit einen Hund erwarb, musste innerhalb eines Jahres seit dem Kauf ein praktisches Hundetraining absolvieren. Wer nicht nachweisen konnte, dass er schon einmal einen Hund besass, musste zudem bis zum 31. August 2010 einen Theoriekurs besuchen.
Jetzt ist diese Übergangsfrist abgelaufen. Neu gilt: Wer sich ab dem 1. September 2010 das erste Mal einen Hund anschaffen will, muss den Theoriekurs schon vor dem Kauf absolvieren. Das praktische Training müssen sowohl erstmalige als auch erfahrene Hundehalter innerhalb eines Jahres nach dem Kauf machen.
Der theoretische Teil der Ausbildung dauert mindestens vier Stunden. Er soll den Hundehaltern Grundkenntnisse vermitteln, beispielsweise in den Bereichen Umgang, Fütterung und Recht. Der praktische Teil umfasst mindestens vier Trainingseinheiten. Dort wird gelernt, den Hund im Alltag unter Kontrolle zu halten.
Am Ende dieser obligatorischen Ausbildung erhalten die Hundehalter eine Bescheinigung. Ohne droht eine Busse. Und der Kurs muss nachgeholt werden.
Das Bundesamt für Veterinärwesen führt eine Datenbank mit allen Hundetrainern, die solche Hundekurse anbieten. Sie ist auf www.tiererichtighalten.ch abrufbar. Telefonische Auskünfte erteilt das Amt unter der Nummer 031 323 30 33.
29. August 2010 | Beatrice Walder, Redaktion saldo
Kommentare (2) |
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Ich finde die Sache auch insofern nicht sehr sinnvoll, dass viele
Hundehalter arbeiten, und Nachbarn, Freunde, die Ehefrau... die Hundis
Gassi führen. Dazu braucht es keinen Kurs. Wann wird wohl ein
Führerschein obligatorisch, um im Supermarkt sein
Einkaufswägelchen herumschieben zu dürfen ?