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Beratung | K-Tipp 12/2010

Mietrecht: Den Katzenschaden sofort beheben?

Meine Katze hat die Balkontüre zerkratzt. Ich muss die Reparatur zahlen – doch von mir aus könnte man damit bis zu meinem Auszug warten. Der Vermieter will jedoch den Schaden sofort beheben lassen. Er sagt, die zerkratzte Balkontüre könne sonst Wasser aufsaugen, wenn es regnet. Kann er die sofortige Reparatur fordern?

Ja. Es ist vorstellbar, dass eine zerkratzte Balkontüre bei Regen Wasser aufnimmt und der Schaden dadurch grösser wird: Das Holz könnte verfaulen und müsste später sogar ersetzt werden. Wenn also eine Verschlimmerung des Schadens droht, kann der Vermieter von Ihnen verlangen, dass Sie die Türe so bald wie möglich reparieren lassen. Denn Sie haben  eine Schadenminderungspflicht und müssen dafür sorgen, dass sich ein Schaden nicht noch vergrössert.

Besteht hingegen – was meistens der Fall ist – keine Gefahr, dass sich der Schaden vergrössert, kann der Vermieter von Ihnen nicht  verlangen, dass Sie die Balkontüre sofort reparieren lassen. Solche Mängel müssen erst beim Auszug beseitigt werden. Der Mieter ist nicht einmal verpflichtet, selber verursachte Mängel zu melden, solange sie nicht einen grösseren Schaden nach sich ziehen können.

11. Juni 2010 | mv


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