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Beratung | K-Tipp 05/2010

Stockwerkeigentümerversammlung: Thema war nicht traktandiert: Gilt der Beschluss?

An unserer gestrigen Stockwerkeigentümer-Generalversammlung haben wir über ein Geschäft abgestimmt, das nicht auf der Traktandenliste aufgeführt war. Müssen wir diesen Entscheid akzeptieren?

Nein. Selbstverständlich können Eigentümer an der Versammlung auch über ein Thema oder Geschäft diskutieren, das nicht auf der Traktandenliste stand. Fassen sie allerdings darüber einen Beschluss, verstösst dieser gegen das Traktandierungsgebot. Ein solcher Beschluss ist aber nicht automatisch nichtig. Wer ihn bekämpfen will, muss ihn vielmehr innert 30 Tagen seit Kenntnisnahme beim Gericht als ungültig anfechten. Wer bei der Abstimmung dabei war und zu- gestimmt hat, kann den Beschluss nicht anfechten. Beschlüsse über nicht ordentlich angekündigte Geschäfte zu fassen, ist nur möglich, falls dies im Reglement der Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft ausdrücklich so vorgesehen ist.

06. März 2010 | oh


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Stockwerkeigentümerversammlung: Thema war nicht traktandiert: Gilt der Beschluss?
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Grosse Unternehmen wie Swisscom und Post geben an Volksschulen Kurse. Was meinen Sie dazu? ...mehr dazu im Artikel «Schüler im Visier von Unternehmen»
Finde ich gut. So lernen Schüler etwas aus der Praxis.
Kein Problem. Solange der Lehrer dabei ist.
Firmen haben in Schulstunden nichts zu suchen.
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