|
(0) |
Das saldo-Steuertelefon läutete pausenlos: Die Steuerexperten des Vermögenszentrums VZ beantworteten Leserfragen zur Steuererklärung. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Ich bezahlte meiner Ex-Frau nach der Scheidung 2009 eine Abfindung von 120‘000 Franken. Kann ich diesen Betrag steuerlich abziehen?
Nein, bei der Einkommenssteuer wird die Abfindung nicht berücksichtigt. Abzugsfähig wären aber monatliche Unterhaltsbeiträge an die Ex-Frau.
Kann ich die Arztkosten vom Einkommen abziehen? Ich wohne im Kanton St.Gallen.
Ja. Deklarieren Sie alle Arzt- und Zahnarztkosten. Allerdings werden die Kosten erst berücksichtigt, wenn sie den Selbstbehalt von 2 Prozent des Nettoeinkommens übersteigen. Der Selbstbehalt ist kantonal unterschiedlich.
Ich bin Krankenpflegerin und muss mich aus Gesundheitsgründen umschulen lassen. Kann ich die Kosten von der Steuer abziehen?
Ja, wenn die Umschulung aus gesundheitlichen oder aus andern wichtigen Gründen notwendig ist, können die Kosten abgezogen werden. Wer sich jedoch aus eigenem Interesse umschult, kann nichts abziehen.
Kann ich die Kosten für den Gärtner bei den Steuern abziehen?
Ja, gewöhnliche Gartenunterhaltskosten sind abzugsfähig. Ausgenommen sind Liebhaberei und die Neuanlage eines Gartens.
Muss ich den amtlich festgelegten Eigenmietwert akzeptieren? Ich wohne in Wädenswil ZH.
Wenn Sie mit der Einschätzung nicht einverstanden sind, können Sie den Wert zunächst selbst einsetzen. Die Steuerbehörde wird allenfalls eine Korrektur vornehmen. Den korrigierten Eigenmietwert können Sie innert 30 Tagen anfechten. Der Eigenmietwert wird an den ortsüblichen Marktmieten gemessen. Darauf wird eine Reduktion von 30 Prozent gewährt.
Meine Tante hat mir im letzten Jahr 140‘000 Franken geschenkt. Nun will sie 100‘000 Franken wieder zurück. Ich bin damit einverstanden. Wie muss ich diese Beträge deklarieren?
40‘000 Franken müssen Sie als Schenkung versteuern. Die 100‘000 Franken sind ein zinsloses Darlehen, das auf die Steuern keinen Einfluss hat.
Ich habe einen Scheidungsprozess hinter mir. Kann ich die Gerichts- und Anwaltskosten von der Steuer absetzen?
Nein. Prozesskosten sind nicht abzugsfähig.
Ich habe im Jahr 2008 die Fenster unserer Liegenschaft renovieren lassen, habe aber die Auslagen nicht in der Steuererklärung zum Abzug gebracht. Kann ich das jetzt noch nachholen?
Massgebend ist das Rechnungsdatum des Handwerkers. Wenn die Rechnung vom Jahr 2009 stammt, kann sie noch in der Steuererklärung 2009 in Abzug gebracht werden. Falls Sie die definitive Veranlagung für 2008 noch nicht erhalten haben, können Sie den Beleg nachreichen.
Kann ich den Vereinsbeitrag für die Passivmitgliedschaft abziehen?
Nein, Vereinsbeiträge sind nie abzugsfähig. Nur Spenden für karitative beziehungsweise gemeinnützige Zwecke können Sie abziehen.
Ich bin pensioniert und arbeite im Nebenverdienst als Aushilfe. Muss ich dieses Einkommen deklarieren? Gibt es eine steuerfreie Mindestgrenze?
Jedes Einkommen muss deklariert werden. Die Höhe Ihres Gesamteinkommens entscheidet darüber, ob Sie nur die Mindeststeuer zu bezahlen haben.
Mein Sohn ist 15-jährig. Er hat einen Ferienjob für vier Monate angenommen. Muss ich seinen Lohn von insgesamt rund 10‘000 Franken nun in meiner Steuererklärung deklarieren?
Nein, es ist ja nicht Ihr Einkommen. Ihr Sohn wird grundsätzlich erst mit 18 Jahren steuerpflichtig. Das Gesetz erlaubt den Steuerbehörden zwar auch eine selbständige Besteuerung von Minderjährigen, aber in der Regel wird darauf verzichtet. Ausnahmsweise werden nur aussergewöhnlich hohe Einkommen von Minderjährigen, etwa von Profisportlern, besteuert.
Meine Tochter ist 23-jährig und arbeitslos. Sie wohnt noch bei mir zu Hause. Kann ich einen Unterstützungsabzug geltend machen?
Nein. Ein Unterstützungsabzug ist nur möglich, wenn Ihre Tochter noch in der Ausbildung wäre oder wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht für sich selber sorgen könnte.
Ich bin selbständig und führe eine einfache Buchhaltung. Muss ich dem Steueramt eine aufwendige Erfolgsrechnung mit Bilanz einreichen?
Nein, es gibt keine Buchführungspflicht. Sie können der Steuerbehörde Ihr Einkommen weiterhin mit der einfachen Buchhaltung nachweisen.
Ich habe im 2009 meine IV-Renten rückwirkend für die Jahre 2006 bis und mit 2009 erhalten. Muss ich nun mehr Steuern zahlen, als wenn ich die Rente monatlich erhalten hätte?
Nein. Obwohl die IV-Renten im 2009 besteuert werden müssen, werden die Steuern zum selbem Satz berechnet, wie wenn die Renten in den einzelnen Jahren ausbezahlt worden wären.
Ich habe eine Liegenschaft im Ausland geerbt. Wo wird diese besteuert?
Im Ausland – immer am Ort der Liegenschaft. In der Schweiz wird dieser Vermögenswert jedoch für die Bestimmung des Steuersatzes berücksichtigt.
Ich habe in den letzten Jahren nie mein ganzes Vermögen in der Steuererklärung angegeben. Komme ich in den Genuss der Steueramnestie?
Ja. Alle Kantone müssen bis 2012 eine Mini-Steueramnestie einführen. Demnach werden Sie nicht gebüsst, wenn Sie bisher unversteuertes Vermögen angeben. Sie müssen dieses Vermögen aber zusammen mit den Erträgen zehn Jahre rückwirkend versteuern.
Muss ich für eine Fristerstreckung für die Steuererklärung eine Gebühr bezahlen?
In der Regel nicht. Es gibt einige wenige Kantone, die eine solche Gebühr vorsehen. Erkundigen Sie sich beim Steueramt Ihrer Gemeinde.
Mein Freund und ich haben zusammen ein Haus gekauft. Die Kosten teilen wir je zur Hälfte. Wir sind nicht verheiratet. Wie wird die Hypothek steuerrechtlich berücksichtigt?
Sie können die Hypothek je zur Hälfte als Schuld angeben, falls Sie die Liegenschaft je zu 50 Prozent Eigentum oder zu Gesamteigentum erworben haben. Die Schuldzinsen sind ebenfalls hälftig abzugsfähig.
Meine Mutter ist gestorben. Kann ich die Bestattungskosten von den Steuern abziehen?
Nein. Diese Kosten können nicht von den Steuern abgezogen werden.
Ich habe mein Haus verlassen und bin in eine Alterswohnung gezogen. Wie sieht es dabei um die Versteuerung des Eigenmietwerts aus?
Für den Zeitraum zwischen dem Auszug und einer allfälligen Weitervermietung beziehungsweise Verkauf Ihres Hauses müssen Sie keinen Eigenmietwert versteuern.
Ich habe mich als Grafiker selbständig gemacht. Für meine Arbeit benötige ich Computer, Scanner, Drucker, Digitalkamera usw. Da ich zu Hause arbeite, brauche ich diese Geräte auch privat. Kann ich diese Investitionen trotzdem von den Steuern abziehen?
Als Selbständigerwerbender müssen Sie alle Aktiven und Passiven, Einnahmen und Ausgaben vollständig aufzeichnen. In der Regel hat jeder Kanton dafür ein entsprechendes Formular. Benützen Sie Firmengegenstände auch privat, können Sie dies im Formular angeben und müssen einen Privatanteil ausscheiden.
Meine Eltern haben mir ein Darlehen von 80‘000 Franken gewährt. Muss ich dieses in der Steuererklärung angeben?
Ja, Sie müssen den Zufluss auf Ihr Konto als Vermögen angeben. Gleichzeitig können Sie das Darlehen aber als Schuld im Schuldenverzeichnis deklarieren. Ihre Eltern müssen das Darlehen als Aktivposten im Wertschriftenverzeichnis angeben.
Wir haben Anfang 2010 ein Haus gekauft. Wir wohnten zuvor als Mieter in diesem Haus und haben es letztes Jahr teilweise saniert. Können wir die Kosten für diese Unterhaltsarbeiten bei den Steuern abziehen?
Nein. Abzüge für den Liegenschaftsunterhalt können erst ab dem Zeitpunkt getätigt werden, in dem Sie Eigentümer des Hauses wurden.
27. Februar 2010