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Cablecom und Swisscom verlangen von ihren Kunden hohe Mahngebühren – obwohl sie das gar nicht dürften.
Vor einem Jahr hat Cablecom seine Mahngebühren im Bereich TV, Internet und Telefon von 10 auf 25 Franken erhöht. Die Kunden erhielten keinerlei Information über den saftigen Aufschlag. Und auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Cablecom steht lediglich: «Sobald die Zahlungsfrist verstrichen ist, befinden Sie sich im Verzug. Wir sind in diesem Fall berechtigt, Ihnen für den ausstehenden Betrag ab Beginn des Verzugs einen Zins von 5 % pro Jahr sowie Mahngebühren zu belasten.»
Ähnlich handhabt es Swisscom. Dort werden 15 Franken Mahngebühren verlangt. Auch Swisscom geht in den AGB nur lapidar auf das Thema Mahngebühren ein: «Für Mahnungen kann Swisscom Mahngebühren erheben.» Das stimmt so nicht. Das Gesetz sieht keine Mahngebühren vor. Also dürften sie höchstens verlangt werden, wenn sie betragsmässig im Vertrag geregelt wären. Das bedeutet: Cablecom- und Swisscom-Kunden müssen keine Mahngebühren zahlen. Geschuldet ist nach einer Mahnung nur der Verzugszins. Laut Gesetz beträgt er 5 Prozent. Eine andere Regelung ist zulässig, müsste aber vertraglich festgehalten sein.
Cablecom sieht das anders. Sprecherin Deborah Bucher: «Wir stützen uns auf unsere AGB, welche für den Fall des Verzuges vorsehen, dass Mahngebühren belastet werden dürfen.» Auch die Swisscom zeigt kein Einsehen: «Schuldner zahlen für den Verspätungsschaden», betont Sprecherin Myriam Ziesack. Letzteres stimmt, hat aber nichts mit den Mahngebühren zu tun. Der Verspätungsschaden liegt im finanziellen Nachteil einer verspäteten Zahlung. Der ist aber mit 5 Prozent Verzugszins abgegolten.
27. Februar 2010 | sr, res