SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | saldo 04/2010

Ohne Abmachung keine Mahngebühr

Cablecom und Swisscom verlangen von ihren Kunden hohe Mahngebühren – obwohl sie das gar nicht dürften.

Vor einem Jahr hat Cablecom seine Mahngebühren im Bereich TV, Internet und Telefon von 10 auf 25 Franken erhöht. Die Kunden erhielten keinerlei Information über den saftigen Aufschlag. Und auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Cablecom steht lediglich: «Sobald die Zahlungsfrist verstrichen ist, befinden Sie sich im Verzug. Wir sind in diesem Fall berechtigt, Ihnen für den ausstehenden Betrag ab Beginn des Verzugs einen Zins von 5 % pro Jahr sowie Mahngebühren zu belasten.»

Ähnlich handhabt es Swisscom. Dort werden 15 Franken Mahngebühren verlangt. Auch Swisscom geht in den AGB nur lapidar auf das Thema Mahngebühren ein: «Für Mahnungen kann Swisscom Mahngebühren erheben.» Das stimmt so nicht. Das Gesetz sieht keine Mahngebühren vor. Also dürften sie höchstens verlangt werden, wenn sie betragsmässig im Vertrag geregelt wären. Das bedeutet: Cablecom- und Swisscom-Kunden müssen keine Mahngebühren zahlen. Geschuldet ist nach einer Mahnung nur der Verzugszins. Laut Gesetz beträgt er 5 Prozent. Eine andere Regelung ist zulässig, müsste aber vertraglich festgehalten sein.

Cablecom sieht das anders. Sprecherin Deborah Bucher: «Wir stützen uns auf unsere AGB, welche für den Fall des Verzuges vorsehen, dass Mahngebühren belastet werden dürfen.»  Auch die Swisscom zeigt kein Einsehen: «Schuldner zahlen für den Verspätungsschaden», betont Sprecherin Myriam Ziesack. Letzteres stimmt, hat aber nichts mit den Mahngebühren zu tun. Der Verspätungsschaden liegt im finanziellen Nachteil einer verspäteten Zahlung. Der ist aber mit 5 Prozent Verzugszins  abgegolten.

27. Februar 2010 | sr, res


Beitrag als PDF
Ohne Abmachung keine Mahngebühr
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Alle Testsieger im Handy
Alle Testsieger im Handy
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Verwandte Artikel
Die UBS bedient sich auf dem Kundenkonto Hotelreservation: Muss ich den höheren Preis zahlen? Swiss-Money-Report: Wie blockiere ich lästige Werbung?
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Schulen
Grosse Unternehmen wie Swisscom und Post geben an Volksschulen Kurse. Was meinen Sie dazu? ...mehr dazu im Artikel «Schüler im Visier von Unternehmen»
Finde ich gut. So lernen Schüler etwas aus der Praxis.
Kein Problem. Solange der Lehrer dabei ist.
Firmen haben in Schulstunden nichts zu suchen.
Alle Umfragen

Aktuelle Beratungstexte
Darf mein Chef alle Spinde öffnen? Hafte ich nach dem Auszug? Werden auch Einkäufe in die Pensionskasse geteilt? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Warmluft-Stylingbürsten Fleckenmittel ­Bad­reiniger Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
08.02.2012, 16:42 | 0 AntwortenHilcom Computer Onlinehandel--) andere Geschädigte gesucht!!! 08.02.2012, 15:28 | 1 AntwortenHeizkosten 08.02.2012, 14:54 | 2 AntwortenVerlustschein bei einer Firma die selbst liquidiert wurde? 08.02.2012, 14:50 | 0 AntwortenAutoverkauft nun will der Autohändler das Geld zurück
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte