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Beratung | K-Tipp 03/2010

Einschreiben: Wann gilt ein Brief als zugestellt?

Ich habe am 28. November mein jetziges Arbeitsverhältnis mit eingeschriebenem Brief und unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist auf Ende Februar gekündigt. Der Arbeitgeber hat das Kündigungsschreiben am 29. November per Post erhalten, es aber refüsiert. Nun behauptet mein Chef, ich müsse bis Ende März bleiben. Stimmt das?

Nein. Sie haben Ihr Arbeitsverhältnis rechtzeitig gekündigt. Ihr Schreiben gilt als am 29. November zugestellt. Die dreimonatige Kündigungsfrist ist somit gewahrt. Wird ein Kündigungsschreiben nicht angenommen, die Zustellung also absichtlich vereitelt, gilt das Schreiben rechtlich trotzdem als an diesem Tag empfangen. Landet ein Kündigungsschreiben im Postfach eines Unternehmens, darf der Kündigende davon ausgehen, dass der Brief spätestens am nächsten Tag abgeholt wird. Es ist üblich, dass Unternehmen das Postfach täglich einmal leeren.

Trotzdem: Um Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber zu vermeiden, ist es ratsam, Kündigungen nicht allzu knapp abzuschicken. Oder noch besser: sie persönlich spätestens Ende Monat dem Chef zu übergeben – gegen eine unterschriebene Bestätigung des Erhalts.

06. Februar 2010 | Stephan Heiniger


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Schulen
Grosse Unternehmen wie Swisscom und Post geben an Volksschulen Kurse. Was meinen Sie dazu? ...mehr dazu im Artikel «Schüler im Visier von Unternehmen»
Finde ich gut. So lernen Schüler etwas aus der Praxis.
Kein Problem. Solange der Lehrer dabei ist.
Firmen haben in Schulstunden nichts zu suchen.
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