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Beratung | K-Tipp 15/2009

Wenn Ehegatten gleichzeitig sterben: Erben Stiefkinder nichts von mir?

Meine Frau hat zwei Kinder in die Ehe mitgebracht. Ich mag diese Kinder sehr und möchte, dass sie dereinst mein Vermögen erben. Nun habe ich gehört, dass meine Stiefkinder rein nichts von mir erben, wenn meine Frau und ich gleichzeitig sterben sollten. Stimmt das?

Ja, wenn Sie für diesen Fall nichts anordnen. Der Grund: Sterben Ehegatten gleichzeitig, hat das erbrechtlich zur Folge, dass sie sich nicht gegenseitig beerben. Folge: Ihre Erbschaft geht an Ihre Verwandten (und nicht an Ihre Stiefkinder). Einzig das Vermögen Ihrer Frau ginge an die Kinder beziehungsweisen Ihre Stiefkinder.

Tipp: Sie müssen ein Testament machen und darin Folgendes festhalten:

  • Ihre Stiefkinder sollen Ihren Nachlass erhalten, wenn Sie und Ihre Frau gleichzeitig sterben sollten.
  • Die Stiefkinder sollen Ihr Erbe erhalten, falls Ihre Frau vor Ihnen stirbt.
  • Zudem sollten Sie Ihre Frau als Vorerbin und Ihre Stiefkinder als Nacherben einsetzen. Dies für den Fall, dass Sie vorher sterben.
  • Eine andere Möglichkeit wäre, Ihre Stiefkinder zu adoptieren. So können Sie je nach Kanton vermeiden, dass Ihre Stiefkinder hohe Erbschaftssteuern zahlen müssen.

13. September 2009 | bw


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