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Ich habe in einer Garage einen Lieferwagen gemietet. Als ich ihn tags darauf zurückbrachte, zeigte der Garagist auf einen Blechschaden und meinte, ich müsse die Reparatur zahlen. Ich kann aber schwören, dass ich keinen Unfall hatte. Muss ich den Schaden trotzdem übernehmen?
Nein. Falls Sie den Blechschaden nicht verursacht haben, müssen Sie auch nicht für die Reparaturkosten aufkommen. Wenn der Autovermieter eine Forderung für den Schaden geltend macht, muss er beweisen, dass Sie den Blechschaden verursacht haben. Unter Juristen ist es umstritten, ob in solchen Fällen die Vermutung gilt, dass der Wagen in tipptoppem Zustand war, wenn bei seiner Übernahme keine Mängel festgehalten wurden.
Wichtig ist deshalb: Machen Sie beim Empfang eines Mietautos unbedingt einen entsprechenden Vermerk auf dem Mietvertrag oder dem Protokoll, wenn der Wagen äusserliche Beschädigungen aufweist. Bei der Rückgabe eines Mietautos gilt generell: Wird der Zustand des Wagens beim Ende der Miete nicht sofort geprüft, kann der Mieter in der Regel für allfällige Schäden nicht verantwortlich gemacht werden. Denn hier kann im Nachhinein meist nicht mehr festgestellt werden, ob der Schaden während der Mietdauer oder erst später entstanden ist.
01. Juni 2009 | hrs