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Beratung | K-Tipp 10/2009

Kurzarbeit in der Ferienzeit: Nur reduzierter Lohn?

Anfang Jahr habe ich beim Chef zwei Wochen Ferien im Mai beantragt. Er hat sie bewilligt. Nun hat der Betrieb ab Mai Kurzarbeit eingeführt. Erhalte ich während meiner Ferien nun auch den tieferen Lohn?

Ja. Während Ihrer zwei Wochen Ferien erhalten Sie den gleichen Lohn, wie wenn Sie arbeiten würden. Das heisst also in diesem Fall das wegen Kurzarbeit reduzierte Gehalt. Ausnahme: Sie unterstehen einem Gesamtarbeitsvertrag, der bei Kurzarbeit den vollen Lohn vorsieht. Ihren Ferienlohn muss der Betrieb übrigens aus der eigenen Kasse bezahlen. Denn er erhält von der Arbeitslosenversicherung keine Kurzarbeitsentschädigung, wenn Sie wegen Ferienabwesenheit nicht arbeiten.

17. Mai 2009 | ch


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Kurzarbeit in der Ferienzeit: Nur reduzierter Lohn?
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Schulen
Grosse Unternehmen wie Swisscom und Post geben an Volksschulen Kurse. Was meinen Sie dazu? ...mehr dazu im Artikel «Schüler im Visier von Unternehmen»
Finde ich gut. So lernen Schüler etwas aus der Praxis.
Kein Problem. Solange der Lehrer dabei ist.
Firmen haben in Schulstunden nichts zu suchen.
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