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Vor knapp sechs Jahren habe ich meinen ehemaligen Arbeitgeber wegen offener Lohnforderungen beim Gericht eingeklagt und Recht erhalten. Doch mein Geld habe ich noch immer nicht. Nun behauptet er sogar, meine Forderung sei inzwischen verjährt. Stimmt das?
Nein. Zwar verjähren Forderungen aus dem Arbeitsrecht nach fünf Jahren. Diese Frist gilt aber nicht, wenn ein Gerichtsurteil vorliegt – in solchen Fällen beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre.
03. Mai 2009