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In meiner Mietwohnung wurde das Badezimmer erneuert. Durch die Bauarbeiten entwickelte sich derart viel Staub, dass am Ende der Gang und zwei Zimmer komplett gereinigt werden mussten. Muss mein Vermieter für die Reinigungskosten aufkommen?
Ja. Da der Vermieter die Erneuerung des Badezimmers in Auftrag gegeben hat, muss er auch den zusätzlichen Reinigungsaufwand tragen. Informieren Sie Ihren Vermieter möglichst schnell über die Verschmutzung und verlangen Sie, dass er die Reinigungskosten übernimmt. Sie dürfen aber den Reinigungsaufwand nicht eigenmächtig vom Mietzins abziehen.
13. Januar 2009 | oh