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Beratung | K-Tipp 19/2008

Firmenkonkurs: Kann ich mein Geld vergessen?


Ich habe vor drei Jahren einer Firma Waren geliefert, aber dafür nie Geld gesehen, weil sie in Konkurs ging. Nach dem Ende des Verfahrens erhielt ich nur einen Konkursverlustschein. Kann ich mein Geld vergessen?


Ja. Geht ein Unternehmen bankrott, das im Handelsregister eingetragen war,  wird diese Firma aus dem Handelsregister gelöscht. Sie existiert also nicht mehr.

Damit ist Ihr Konkursverlustschein wertlos geworden. In der Praxis werden deshalb nach einem Konkurs oft gar keine Verlustscheine ausgestellt. Die Gläubiger erhalten nur einen Verlustausweis für den ungedeckten Betrag ihrer Forderung. Wie der Name bereits sagt, belegt dieser bloss die Höhe des Verlustes. Ansonsten ist er wirkungslos.

Anders sieht es aus, wenn Privatpersonen betrieben und gepfändet werden. Daraus resultieren Pfändungsverlustscheine. Macht eine Privatperson Privatkonkurs, resultiert daraus ein Konkursverlustschein.

Keines dieser beiden Papiere einer Privatperson ist wertlos – weil die Gläubiger mit den Verlustscheinen auch später noch versuchen können, beim Schuldner die alte Schuld einzutreiben.

11. November 2008 | nb


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Firmenkonkurs: Kann ich mein Geld vergessen?
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Kommentare (1)

 
  • spacerli | 13.11.2008, 13:03

    nicht ganz so einfach..

    hinzu zu fügen wäre da nämlich noch:
    1. bei firmenkonkurs kann auf "betrügerischer konkurs"
    geklagt werden.
    2. kann ich auf dem zivielweg der ehemalige besitzer eingeklagt
    werden.
    3. bei privatpersonen mit einem verlustschein oder
    konkursverlustschein ist es länger leichter an geld zu kommen.
    vorausgesetzt,er kommt wieder zu geld.
    3. ein konkursverlustschein bleibt 20 jahre gültig.danach wird er
    zu wcpapier.
    4. bei einer privatperson kann der gläubiger auch nach einem
    konkurs (nach schonfrist) wieder eine betreibung einreichen.
    5. eine neue betreibung kann der schuldner abwehren mit "kein
    neues vermögen" .
    6. sollte danach der gläubiger weiter betreiben,wird ein gericht
    feststellen müssen ob der schuldner wieder zu neuem vermögen
    gekommen ist.ist jedoch mit weiteren kosten verbunden und daher nur
    rentabel wenn es sich um grössere beträge handelt.

    gruss
Schulen
Grosse Unternehmen wie Swisscom und Post geben an Volksschulen Kurse. Was meinen Sie dazu? ...mehr dazu im Artikel «Schüler im Visier von Unternehmen»
Finde ich gut. So lernen Schüler etwas aus der Praxis.
Kein Problem. Solange der Lehrer dabei ist.
Firmen haben in Schulstunden nichts zu suchen.
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