SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | K-Geld 05/2008

Was bringt die unbeschränkte Staatsgarantie?

Können Sie mir erklären, was die unbeschränkte Staatsgarantie der Zürcher Kantonalbank genau bedeutet?

Das «Gesetz über die Zürcher Kantonalbank» hält in Paragraph 6 fest: «Der Staat haftet für alle Verbindlichkeiten der Bank, soweit ihre eigenen Mittel nicht ausreichen.»

Das bedeutet: Im Konkursfall sind 100 Prozent der Kundengelder inklusive 3a- und Freizügigkeitsgelder aller Sparerinnen und Sparer gesichert. Das betrifft auch Kassen- und andere Obligationen, die die Zürcher Kantonalbank (ZKB) selber ausgegeben hat, und Festgelder.

Im schlimmsten Fall würde also der Staat – und damit alle Steuerzahler des Kantons Zürich – für die Verbindlichkeiten der Bank haften. Auch wenn diese nicht Kunden der ZKB waren.

Von der ZKB ausgegebene Anlagefonds sind von der Staatsgarantie nicht betroffen. Sie gelten als Sondervermögen und wären von einer allfälligen Bankenpleite nicht betroffen.

Das Gleiche gilt für Wertschriften, die in einem Depot bei der ZKB lagern. Sie gehören dem Kunden und werden ihm im Konkursfall sofort herausgegeben. Nicht tangiert sind auch Wertgegenstände, die sich in einem ZKB-Safe befinden. Auch darüber kann der Kunde im Insolvenzfall frei verfügen.

Mit zwei Ausnahmen verfügen alle Kantonalbanken über die volle Staatsgarantie für Spargelder. Die Banque Cantonale Vaudoise hat gar keine, die Banque Cantonale de Genève eine beschränkte Garantie des Kantons. Im Kanton Bern ist die schrittweise Aufhebung der Staatsgarantie für die Berner Kantonalbank bis ins Jahr 2012 im Gange. Gemäss Angaben der ZKB sind rund 30 Prozent aller Spareinlagen in der Schweiz mit einer Staatsgarantie ausgestattet.

Gut haben es auch Postkunden. Laut Gesetz muss der Bund dafür sorgen, dass die Post zahlungsfähig bleibt.

18. Oktober 2008 | em


Beitrag als PDF
Was bringt die unbeschränkte Staatsgarantie?
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Schulen
Grosse Unternehmen wie Swisscom und Post geben an Volksschulen Kurse. Was meinen Sie dazu? ...mehr dazu im Artikel «Schüler im Visier von Unternehmen»
Finde ich gut. So lernen Schüler etwas aus der Praxis.
Kein Problem. Solange der Lehrer dabei ist.
Firmen haben in Schulstunden nichts zu suchen.
Alle Umfragen

Verwandte Artikel
Darf der Vermögensverwalter Retrozessionen kassieren? Warum die 3. Säule nur bei der Bank? Wie sollen wir die Renovation unseres Hauses finanzieren?
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Alle Testsieger im Handy
Alle Testsieger im Handy
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Darf mein Chef alle Spinde öffnen? Hafte ich nach dem Auszug? Werden auch Einkäufe in die Pensionskasse geteilt? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Warmluft-Stylingbürsten Fleckenmittel ­Bad­reiniger Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
08.02.2012, 15:28 | 1 AntwortenHeizkosten 08.02.2012, 14:54 | 2 AntwortenVerlustschein bei einer Firma die selbst liquidiert wurde? 08.02.2012, 14:50 | 0 AntwortenAutoverkauft nun will der Autohändler das Geld zurück 07.02.2012, 16:29 | 180 AntwortenUnglaublich: Die Business Academy heisst neu auch Eternicom!
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte