SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Beratung | saldo 11/2008

Fristen beginnen erst ab Empfang zu laufen.


Immer mehr Unternehmen verkürzen Zahlungs- oder Bedenkfristen. Die Kunden können sich dagegen wehren.


Urs K. benutzt für Einkäufe und Geldbezüge am Automaten seine Postfinance-Directcard, laut Aufdruck gültig bis zum Juni 2009. Am 14. Mai erhielt er eine neue Karte, neue Teilnahmebedingungen und die Aufforderung, die alte Karte zu zerstören und nur noch die neue zu benutzen. Uneingeschrieben und datiert vom 5. Mai. Wenn er damit nicht einverstanden sei, solle er die neue Karte unbenutzt retournieren. Innert fünf Tagen.

War die von Postfinance eingeräumte Frist im Zeitpunkt des Erhalts schon abgelaufen? Und was passiert, wenn Urs K. die Karte nicht innerhalb von fünf Tagen zurückschickt?

saldo-Rechtsberater Hans Ruedi Schmid kann den Postfinance-Kunden beruhigen: «Eine Frist läuft erst ab Empfang einer Sendung, nicht ab dem vom Absender aufgedruckten Datum.» Konkret: Wenn Urs K. den Brief am 14. Mai erhält, beginnt die Frist am nächsten Tag und läuft am 19. Mai um 24 Uhr ab.

Nur: Die Frist ist gar nicht verbindlich. Denn im Vertrag zwischen der Post und Urs K. steht nirgends etwas von einer fünftägigen Frist. Schmid hält denn auch fest: «Lässt K. die Frist ohne Reaktion ablaufen und benützt er die alte Karte weiter, so gilt auch künftig der alte Vertrag, bis er von einer Seite gekündigt wird.»

Postfinance-Kunden sollten sich also weder von kurzen Bedenkfristen noch von den neuen «Teilnahmebedingungen» beunruhigen lassen. Geschweige denn von einem darin enthaltenen Verweis auf die zusätzlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem Schreiben nicht einmal beiliegen.

10. Juni 2008 | ima


Beitrag als PDF
Fristen beginnen erst ab Empfang zu laufen.
Download PDF 4 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Öffentlicher Verkehr
Ausländische Familien können massiv vergünstigte Billette für Bahn und Bus beziehen – Schweizer sind davon ausgeschlossen. Diese Billette... ...mehr dazu
...sollte es auch für Schweizer Familien geben.
...laufen unter Tourismus-Förderung und sind damit in Ordnung.
Alle Umfragen

Verwandtes Buch
Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen
Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen
Von der Bewerbung bis zum Arbeitszeugnis

Detail-Infos
Buchshop
 
Verwandte Artikel
Kann ich den Antrag widerrufen? Muss ich die Schulden meiner Frau bezahlen? 10 Fragen zu Fristen
Ihre Anfrage
Eine Anfrage an unsere Rechtsberater können Sie hier stellen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktuelle Beratungstexte
Krach mit dem Chef: Wo muss ich klagen? Darf mir der Chef Ferien vom Lohn abziehen? Darf ein Arzt ein Telefongespräch in Rechnung stellen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
Pommes frites LED-Lampen Elektrovelo Alle Test-Artikel
Warnlisten
Warnlisten
Bei diesen Firmen und Angebote sollten Sie aufpassen.
Aktuelle Diskussionen
16.05.2012, 12:20 | 9 Antworteneboutic - bei Retoursendungen bekommt man kein Geld zurück 16.05.2012, 11:58 | 3 AntwortenUnited Trading SA - Totalverluste durch & durch 16.05.2012, 11:55 | 1 AntwortenFonds oder Bonds? Anlagefonds oder Staatsanleihen? Welches Investment wäre das Beste? 16.05.2012, 11:53 | 1 AntwortenBussen aus den Ausland
Benutzer-Favoriten
Beliebteste Stichworte