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Beratung | K-Tipp 09/2008

Kinderalimente: Muss ich meinem Ex-Mann den gleichen Betrag überweisen?

Mein 15-jähriger Sohn wohnt bei mir. Jetzt will er zu meinem Ex-Mann ziehen. Ich bin damit einverstanden. Mein Ex-Mann zahlt mir jetzt für unseren Sohn Alimente in der Höhe von 700 Franken pro Monat. Muss ich ihm jetzt den gleichen Betrag überweisen?


Nein. Die Höhe der Kinder-Alimente, die Sie als Mutter allenfalls schulden, ist abhängig von Ihrem Einkommen und von Ihren Ausgaben. Verdienen Sie deutlich weniger als Ihr Ex-Mann oder sind Ihre Ausgaben deutlich höher, ist der Betrag von 700 Franken womöglich zu hoch.

Im Grundsatz gilt: Falls Sie sich mit Ihrem Ex-Mann gütlich auf einen bestimmten Betrag einigen, können Sie diese Regelung von der Vormundschaftsbehörde genehmigen lassen. So gibt es keine rechtlichen Probleme. Zudem sparen Sie Geld, weil Sie dadurch ein Gerichtsverfahren vermeiden.

Falls Sie keine einvernehmliche Lösung finden, muss das Gericht über die neue Alimentenregelung entscheiden. Es wird also festlegen, ob und wie viel Sie als Mutter zahlen müssen. Und wie viel der Vater Ihnen noch wie lange zahlen muss.

05. Mai 2008 | dw


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