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An einer Messe habe ich mich von einem Cleanstar-Mitarbeiter zum Kauf eines Dampfsaugers für 3500 Franken überreden lassen. Ich musste eine Anzahlung von 1000 Franken machen, den Rest sollte ich in 5 Monatsraten à 500 Franken abzahlen. Zinsen oder Gebühren wurden trotz Ratenzahlung nicht draufgeschlagen.
Zu Hause kamen mir plötzlich Zweifel daran, ob ich ein solches Gerät wirklich brauche. Kann ich aus dem Vertrag aussteigen?
Nein. Vom Kaufvertrag zurücktreten kann man nur bei Haustürgeschäften und bei Verträgen, die dem Konsumkreditgesetz (KKG) unterstellt sind. Ansonsten besteht ein Rücktrittsrecht nur dann, wenn dies so vereinbart wurde.
Ein Haustürgeschäft liegt bei einem Kauf an einem Messestand nicht vor. Zudem fällt Ihr Vertrag trotz der Ratenzahlung auch nicht unter das Konsumkreditgesetz. Denn dieses gilt ausdrücklich nicht für Kredite, die «zins- und gebührenfrei» gewährt werden.
Mit anderen Worten: Cleanstar gewährt Ihnen mit der Ratenvereinbarung einen Zahlungsaufschub ohne Zuschlag bzw. ohne Zins – deshalb ist das KKG hier nicht anwendbar.
Da Ihr Vertrag zudem keine Rücktrittsklausel enthält, kann Cleanstar darauf beharren, dass Sie den Vertrag einhalten, also die restlichen Raten zahlen und den Dampfsauger entgegennehmen, wenn er geliefert wird.
10. März 2008
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